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Altmaier will EEG-Ausbauziele und CO2-Preis anpassen

Als Konsequenz aus dem Klima-Urteil des Verfassungsgerichts will Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) nicht nur das Klimaschutzgesetz anpassen, sondern auch Änderungen beim Erneuerbare-Energien-Gesetz und bei der CO2-Bepreisung vornehmen. Das sagte der CDU-Politiker der “taz”. Bedingung für den schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien sei aber, dass dadurch der Strompreis nicht steigt.

“Ich hätte nichts dagegen, höhere Ausbaupfade für Wind- und Sonnenstrom festzulegen, wenn gleichzeitig festgeschrieben wird, dass der Strom dadurch nicht weiter verteuert wird”, so Altmaier. Erreicht werden könne dies durch eine “schrittweise Abschaffung der EEG-Umlage”. Dies “wäre möglich, wenn man die Erneuerbaren aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung finanziert”, sagte Altmaier. Mit Blick auf die Klimapolitik der vergangenen Jahre räumte er Versäumnisse ein: “Es wurden Fehler gemacht, und zwar von allen Seiten.” Viele in der Union hätten lernen müssen, dass Energiewende ohne Windräder nicht funktioniere. “Aber auch manche in der Umweltbewegung mussten lernen, dass wir für Windräder nur genug Flächen bekommen, wenn wir den Naturschutz praxistauglich anwenden.” Den Vorwurf der Umweltministerin, er habe die Fortschritte beim Klimaschutz blockiert, wies der Wirtschaftsminister zurück: “2019 wäre ich bereit gewesen, bei der CO2-Bepreisung weiter zu gehen als die SPD und Olaf Scholz.” Er habe aber “Verständnis für Svenja Schulze: Sie hat es in ihrer Partei vier Jahre lang sehr schwer gehabt, denn die SPD hat lange andere Prioritäten gesetzt als den Klimaschutz”. Bei der Novelle des Klimaschutzgesetzes, die derzeit vom Bundesumweltministerium erarbeitet wird, fordert Altmaier klare Zwischenziele “für 2040, besser auch für 2035 und 2045”. Aber auch das bestehende Ziel für 2030 müsse noch einmal verschärft werden, sagte Altmaier. “Zwischen den Zeilen hat das Gericht auch Zweifel, ob unsere minus 55 Prozent bis 2030 grundgesetzkonform sind. Ich halte es daher für richtig, auch das Ziel für 2030 anzupacken und auf mindestens 65 Prozent zu erhöhen.” Das bestehende Klimaschutzgesetz von 2019 sei zwar ein Fortschritt gewesen, reiche aber nicht aus, so der Minister. “Das Urteil gibt der Koalition den nötigen Schubs und die Kraft, sich zusammenzuraufen. Dafür bin ich dem Verfassungsgericht sehr dankbar.” (dts Nachrichtenagentur)

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