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Durchsuchungen bei hessischen Polizeibeamten

Wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und weiterer Straftaten werden bei mehreren Polizeibeamten des Landes Hessen seit Mittwochmorgen sechs Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Frankfurt am Main vollstreckt. Das teilten die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Landeskriminalamt Hessen mit. Die Ermittlungen beruhen demnach auf einem bei der Staatsanwaltschaft Mainz gegen einen 38-jährigen in Rheinland-Pfalz wohnhaften und zuletzt beim Spezialeinsatzkommando (SEK) des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main eingesetzten Polizeibeamten geführten Ermittlungsverfahren.

Dem Beschuldigten werden in diesem Verfahren unter anderem der Besitz und die Verbreitung kinderpornographischer Schriften zur Last gelegt. Im Zuge der Auswertung der bei ihm sichergestellten Mobiltelefone wurden mehrere Chatgruppen festgestellt, in denen zum Teil strafrechtlich relevante Inhalte und zahlreiche weitere Teilnehmer der Chatgruppen identifiziert werden konnten, hieß es. Da es sich auch bei diesen nun als Beschuldigte geführten Personen um SEK-Beamte des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main handelt, werden diese Ermittlungen seit Mitte April 2021 bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main geführt. Das Hessische Landeskriminalamt hat am 21. April 2021 im Auftrag der Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufgenommen und im weiteren Verlauf eine Arbeitsgruppe eingerichtet. In den vergangenen Wochen hat diese Arbeitsgruppe Ermittlungen zur umgehenden und vollumfänglichen Aufklärung der im Raum stehenden strafrechtlichen Vorwürfe durchgeführt. Die hiesigen Ermittlungen richten sich gegen 20 männliche Personen, darunter 19 aktive Polizeibeamte und ein ehemaliger Polizist, im Alter von 29 bis 54 Jahren. 17 Beschuldigte sind verdächtig, als Teilnehmer verschiedener Chatgruppen untereinander Beiträge mittels Messenger-Diensten verbreitet zu haben, die volksverhetzende Inhalte haben bzw. Abbildungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation beinhalten. Die besagten Beiträge stammen vorwiegend aus den Jahren 2016/2017, hieß es. Die letzten relevanten Inhalte wurden in geringer Anzahl in Chats von Anfang des Jahres 2019 festgestellt. Gegen drei der 20 Beschuldigten wurden Ermittlungen allein aufgrund des Verdachts der Strafvereitelung im Amt aufgenommen, da sie Teilnehmer der relevanten Chatgruppen waren und als Vorgesetzte die in Rede stehende Kommunikation nicht unterbunden und geahndet haben. Bei den Durchsuchungsobjekten vom Mittwoch handelt es sich um die Wohnungen von sechs Beschuldigten im Alter zwischen 41 und 47 Jahren in verschiedenen Ortschaften in Hessen sowie um deren Arbeitsplätze im Polizeipräsidium Frankfurt am Main. Gegen alle 19 beschuldigten aktiven Polizeibeamten wurde das Verbot des Führens der Dienstgeschäfte ausgesprochen, teilten LKA und Staatsanwaltschaft zudem mit. Einer der Beamten wird darüber hinaus suspendiert werden. Zudem erfolgt eine Überprüfung der kommunikativen Inhalte auf eine etwaige dienstrechtliche Relevanz. (dts Nachrichtenagentur)

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