Das Landesarbeitsgericht Köln hat die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses gegen eine Abfindungszahlung von 68.153,80 Euro bestätigt. Grund sei der Missbrauch der Machtstellung eines Geschäftsführers, der eine Mitarbeiterin mit sexistischen und demütigenden Äußerungen belastet habe, teilte das Gericht am Freitag mit.
Der Geschäftsführer soll der Klägerin zudem arbeitsrechtliche Sanktionen angedroht haben, nachdem sich ihr privates Verhältnis verschlechtert hatte.
Das Gericht wertete dies als vorsätzlich herbeigeführte Auflösungsgründe und sah die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für die Mitarbeiterin als unzumutbar an.
Die ungewöhnlich hohe Abfindung begründeten die Richter mit der offensichtlichen Sozialwidrigkeit der Kündigung und den schwerwiegenden Folgen für die Klägerin. Diese leide seit Mai 2024 an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Gegen das Urteil gibt es kein weiteres Rechtsmittel. (dts Nachrichtenagentur)