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Martinszüge sollen stattfinden können

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Zu keinem Zeitpunkt strengere Auflagen für große Martinszüge

Die Stadt Bonn widerspricht den jüngsten Berichterstattungen, durch Auflagen die Organisation von Martinszügen mit mehr als 2.500 Teilnehmenden erschwert zu haben. Zu keinem Zeitpunkt hat die Stadt Bonn für Martinszüge mit über 2.500 Teilnehmenden Regelungen über die Vorgaben der Coronaschutzverordnung des Landes hinaus getroffen.

Bereits zum Zeitpunkt der Entscheidung im Krisenstab am 22. September sahen die Vorgaben der NRW-Coronaschutzverordnung für Veranstaltungen mit mehr als 2.500 Teilnehmenden eine Maskenpflicht und 3G-Regel samt stichprobenartiger Kontrollen vor, die von den Veranstaltenden durchzuführen sind.

Derzeit geltende Regelungen

Mit der aktuellen, bis Freitag, 29. Oktober 2021 gültigen Landesverordnung entfällt die Maskenpflicht im Freien. Gleichzeitig dürfen Veranstaltungen im Freien mit mehr als 2.500 Teilnehmenden aber weiterhin nur mit einem 3G-Nachweis besucht werden. Veranstaltende haben in diesem Fall gemäß Coronaschutzverordnung auf die 3G-Regel in Einladungen und Aushängen hinzuweisen und müssen diese nachweislich stichprobenartig überprüfen. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren gelten aufgrund der regelmäßigen Tests in Kitas und Schulen grundsätzlich als getestet.

Nach wie vor setzt die Stadt hier lediglich die verbindlichen Vorgaben des Landes um.

Veranstaltende wurden zu jeder Zeit darauf hingewiesen, dass mit einer neuen Landesverordnung wiederum geänderte Richtlinien verbunden sein können.

Oberbürgermeisterin Katja Dörner: „Die rechtlichen Rahmenbedingungen durch entsprechend angepasste Verordnungen des Landes ändern sich nach wie vor innerhalb von wenigen Wochen. Der städtische Krisenstab hat im Falle der großen Martinsumzüge mit seiner Entscheidung vom 22.September lediglich die Verordnungen des Landes umgesetzt. Dazu sind wir als Kommune verpflichtet, das ist keine Entscheidung, die wir ablehnen können. Die nun derzeit geltenden gelockerten neuen Auflagen gehen wir voll mit. Für größere Züge betrifft das aber nur die entfallende Maskenpflicht, die 3G-Regel bleibt. Für kleinere Züge haben wir am vergangenen Freitag entschieden, alle Auflagen fallen zu lassen.“

Kleine Martinszüge

Die von der Stadtverwaltung ursprünglich im September vorgesehenen einheitlichen Regelungen für alle Martinszüge sollten insbesondere der besseren Planungssicherheit für die Veranstaltenden dienen. Für kleinere Martinszüge mit weniger als 2.500 Teilnehmenden hätte das strengere Auflagen bedeutet. Diese Auflagen für kleinere Martinszüge sind nach der Entscheidung der Stadt vom 8. Oktober 2021 nicht mehr vorgesehen. Kleine Martinszüge, also mit weniger als 2.500 Teilnehmenden, wie sie u.a. von Kitas durchgeführt werden, können damit also ohne Auflagen stattfinden. Es gelten weder die Maskenpflicht noch die 3G-Regel.

Unterstützungsangebot der Stadt an die Veranstaltenden

Der Stadt Bonn ist sehr daran gelegen, dass in diesem Jahr möglichst viele Martinszüge stattfinden. Aus diesem Grund bietet sie Veranstaltenden von Martinszügen mit mehr als 2.500 Teilnehmenden an, die Durchführung ihrer Umzüge vor Ort zu unterstützen.  Die Verwaltung wird auf die Veranstaltenden der großen Umzüge noch einmal zugehen, um ein Beratungsangebot zu machen. Veranstaltende können sich für weitere Unterstützung gerne an die bekannten Ansprechpartner*innen bei der Stadtverwaltung wenden.

„Als Stadt sind wir gerne bereit, auch weitergehende Unterstützung anzubieten, wenn es dadurch möglich wird, für die Kinder in Bonn doch noch einen großen Martinszug zu realisieren“, so die Oberbürgermeisterin Katja Dörner.

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Pressemitteilung vom 23.09.2021
In Bonn sollen Martinszüge im Herbst 2021 wieder stattfinden können. Dafür hat sich der städtische Krisenstab am Mittwoch, 22. September, ausgesprochen.

Die Entscheidung über eine Maskenpflicht bei allen Umzügen steht noch unter dem Vorbehalt der Abstimmung mit dem NRW-Gesundheitsministerium. Bei Veranstaltungen mit über 2500 Teilnehmenden im Freien besteht grundsätzlich die Verpflichtung zum Tragen einer Maske. Auch für Martinszüge mit weniger Teilnehmenden sollten die Veranstaltenden eine Maskenpflicht regeln, so die Vorgabe des städtischen Krisenstabs, die noch der Zustimmung des Gesundheitsministeriums bedarf.

Nachdem im Jahr 2021 Martinzüge im gesamten Stadtgebiet nicht durchgeführt werden konnten, machen in diesem Jahr die Regelungen der Coronaschutzverordnung eine Durchführung unter bestimmten Bedingungen möglich. Teilnehmen darf nur, wer geimpft, genesen oder getestet ist. Dies gilt auch für die Zuschauenden am Zugwegesrand. Veranstaltende haben auf diese 3G-Regel in Einladungen und Aushängen hinzuweisen und gemäß Coronaschutzverordnung nachweislich stichprobenartig zu überprüfen. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren gelten aufgrund der regelmäßigen Tests in Kitas und Schulen grundsätzlich als getestet.

Das Singen während der Martinzüge ist laut Landesverordnung unabhängig von dieser Abstimmung nur mit Maske erlaubt. Die Verteilung der Martinswecken kann unter Berücksichtigung der Regelung der Coronaschutzverordnung  durchgeführt werden. Hierzu gehört die Einhaltung der Mindestabstände von 1,50 Metern zu fremden Personen sowie die Maskenpflicht in der Warteschlange.

Stimmt das NRW-Gesundheitsministerium zu, wird die Stadt Bonn in Kürze eine entsprechende Allgemeinverfügung zu den Martinszügen erlassen.

Corona-Zahlen

Innerhalb von zwei Tagen ist der Corona-Inzidenzwert um 39,6 Punkte auf jetzt 79,0 (Stand: Mittwoch, 22. September) bezogen auf 100.000 Einwohner*innen gesunken. In den zurückliegenden sieben Tagen sind dem Gesundheitsamt 261 Neuinfektionen gemeldet worden, derzeit registriert das Gesundheitsamt 555 akute Covid-19-Fälle. Es sind in den vergangenen Tagen deutlich mehr Fälle aus der Inzidenz herausgefallen als dazugekommen sind. An einem Gymnasium gibt es derzeit einen Ausbruch mit fünf positiv getesteten Personen. Insgesamt gibt es derzeit 44 Fälle an 23 Schulen sowie vier Fälle an vier Kitas. 799 Personen befinden sich in Quarantäne.

Mit Stand Dienstag, 21 September, liegen 58 Personen aus Bonn und dem Umland, die an Covid-19 erkrankt sind, in den Bonner Krankenhäusern. 35 Menschen werden auf Normalstationen betreut, 23 liegen auf Intensivstationen, 15 von ihnen müssen beatmet werden.

Impfungen

Die Gesamtzahl der Erstimpfungen in Bonn beträgt mit Stand 21. September 255.953. Bisher sind 245.352 Zweitimpfungen durchgeführt worden. In den kommenden Tagen finden folgende mobile Impfaktionen statt, bei denen sich Personen ab 16 Jahren ohne Termin impfen lassen können:

  • Donnerstag, 23. September, Europaring, Medinghoven, 12 bis 18 Uhr
  • Freitag, 24. September, „Suppenhimmel“, Am Fronhof 17, Bad Godesberg, 11 bis 15
  • Freitag, 24. September, Ditib-Moschee, Hochstadenring 43, Nordstadt 12 bis 18 Uhr
  • Freitag, 24. September, Fatih-Moschee, Koblenzer Straße 107, 14.30 bis 18 Uhr
  • Samstag, 25. September, Münsterplatz, 12 bis 18 Uhr
  • Sonntag, 26. September, Platz vor der Oper Bonn, Am Boeselager Hof, 12 bis 18 Uhr

Die mobilen Impfungen mit dem Impfbus werden im Oktober fortgesetzt. Derzeit werden die entsprechenden Impfaktionen geplant. In Kürze werden weitere Termine bekanntgegeben.

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