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Ordnungsamt und Polizei ergreifen Maßnahmen im Zülpicher Viertel

Einsatz gegen Ruhestörungen, Vermüllung und belästigendes Verhalten

Das Ordnungsamt der Stadt Köln und die Polizei Köln haben mit Blick auf die Zustände im Zülpicher Viertel („Kwartier Latäng“) ein gemeinsames Vorgehen und entsprechende Maßnahmen verabredet. Bereits am vergangenen Wochenende bestreiften Mitarbeitende des Ordnungsdienstes der Stadt Köln, teils eigenständig, teils gemeinsam mit der Polizei, den Bereich rund um die Zülpicher Straße.

Stadtdirektorin Andrea Blome: „Das Zülpicher Viertel war immer ein Ort, an dem Menschen gerne gelebt, sich wohlgefühlt und gefeiert haben. Dieser facettenreiche Charme eines ganzen Viertels ist durch das, was wir derzeit erleben, massiv gestört. Neben dem Stammpublikum, das nach monatelangen Einschränkungen durch Corona zurückgekehrt ist, um zu feiern, haben wir es auf der Zülpicher Straße zunehmend mit einem aggressiven Klientel zu tun, das bislang auf den Ringen ein regelmäßiges Eingreifen von Ordnungsamt und Polizei nötig gemacht hat. Anwohner*innen werden belästigt und die Stammkundschaft der Gastronomie vergrault. Um das Kwartier Latäng, so wie wir es kennen und lieben, wiederherzustellen, wird die Stadt Köln im engen Schulterschluss mit der Polizei konsequent die verabredeten Maßnahmen umsetzen.

Neben der Bestreifung wurden weitere Maßnahmen getroffen:

  • Die Stadt Köln hat Kontakt zur Rheinenergie als zuständigem Unternehmen für die Straßenbeleuchtung aufgenommen. Ergebnis: Seit dem vergangenen Wochenende wurde die Programmierung der LEDs geändert, so dass die Ausleuchtung an den Hotspots des Zülpicher Viertels verstärkt und damit verbessert wurde. Weitere Nachjustierungen sind kurzfristig möglich.
  • Die „Zentrale Anlaufstelle Gastronomie“, die im Zuge der Corona-Pandemie im September 2020 eingerichtet wurde, informiert Gaststätten und lokale Branchenvertretungen mit einem Schreiben und appelliert, dass Stadt und Wirt*innen gemeinsam an einem Strang ziehen. Maßnahmen und drohende Konsequenzen werden erklärt. Die Anlaufstelle ist für Beratungen und Gespräche erreichbar. Informationen finden Betreibende unter www.stadt-koeln.de/gastroservice.
  • Neben diesen flankierenden Maßnahmen konzentriert sich das Ordnungsamt auf seine originären Aufgaben: Das Feststellen und Ahnden von Ordnungswidrigkeiten beziehungsweise ordnungswidrigen Verhaltens durch Besucher des Viertels und Betreibende von Gaststätten.
  • Mitarbeitende des Ordnungsdienstes werden weiterhin – teils eigenständig und teils mit der Polizei Köln – die Bereiche rund um die Zülpicher Straße fokussiert bestreifen und Verstöße gegen den Jugendschutz, den Nichtraucherschutz, das Landes-Immissionsschutzgesetz, die Kölner Stadt-Ordnung (KSO) und das Gaststättengesetz ahnden. Darunter fallen Vermüllung, Wildpinkeln, Ruhestörungen durch Musikboxen von Passanten (§8 KSO) und zu laute Musik in Gastronomiebetrieben nach 22 Uhr sowie belästigendes Verhalten gegen die Allgemeinheit (§118 Ordnungswidrigkeitengesetz).
  • Bei lauter Musik durch Musikboxen müssen Feiernde, die mit solchen Geräten angetroffen werden, mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Bei unkooperativem Verhalten und wiederholtem Auffallen gegenüber den Ordnungsdienstkräften werden Stadt und Polizei entsprechende Geräte sicherstellen und Platzverweise erteilen.
  • Auch laute Musik durch Gaststätten nach 22 Uhr sowie Ruhestörungen durch Privatpartys im Zülpicher Viertel werden konsequent verfolgt. Verursachende müssen mit Verwarnungsgeldern rechnen und als weitere Folgemaßnahmen werden Bußgeldverfahren eingeleitet und Lärmquellen sichergestellt.
  • Negative Feststellungen bei Gewerbebetrieben werden vom Ordnungsdienst dokumentiert und an die Gewerbeabteilung des Ordnungsamtes weitergeleitet. Wiederholte Verstöße seitens Gewerbetreibenden können zu einer Überprüfung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit führen.
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