Politik News

Parteienrechtlerin empfiehlt CDU Online-Parteitag mit Briefwahl

Die Düsseldorfer Parteienrechtlerin Sophie Schönberger hat die Verschiebung des CDU-Parteitags als rechtlich problematisch bezeichnet und einen Online-Parteitag mit Briefwahl als rechtlich sicherste Variante empfohlen. Durch die jüngste Änderung des Parteiengesetzes sei die Regelung, dass spätestens im zweiten Jahr gewählt werden muss, unberührt geblieben, sagte Schönberger dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Mittwochsausgaben). “Wenn man also nach dem Buchstaben des Gesetzes geht, kann die CDU den Parteitag nicht verschieben, ohne rechtswidrig zu handeln.”

Bleibe die CDU bei einer Verschiebung des Parteitags, könne es zu Klagen kommen: “Friedrich Merz – oder auch andere – könnte vor ein Zivilgericht gehen, um durchzusetzen, dass der Parteitag stattfinden muss.” Die erst vor wenigen Wochen vom Bundestag verabschiedete Gesetzesänderung sei “handwerklich sehr schlecht gemacht”, sagte Schönberger. Ein Änderungsantrag der Grünen, der das Formulierungsproblem behoben hätte, sei von der Großen Koalition abgeschmettert worden. Klarer geregelt seien dagegen mittlerweile die Voraussetzungen für einen Online-Parteitag, so die Parteienrechtlerin. “Ein Online-Parteitag mit Briefwahl ist das, was das Gesetz rechtlich zweifelsfrei vorsieht.” Eine Briefwahl sei zwar aufgrund der vielen zu organisierenden Wahlgänge sehr aufwändig. Allerdings sei es absehbar gewesen, “dass das Infektionsgeschehen zum Ende des Jahres nicht besser wird und ein Parteitag mit 1.001 Delegierten ein Problem werden könnte”, sagte Schönberger. “Die CDU hat sich sehenden Auges in diese Lage begeben.” Negativ bewertete Schönberger die Möglichkeit, per Mitgliederentscheid eine Vorentscheidung über den Parteivorsitz zu treffen. “Es ist parteienrechtlich nicht zulässig, per Mitgliederentscheid über den Parteivorsitz zu entscheiden. Das muss ein Parteitag tun”, sagte die Direktorin des Instituts für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung der Universität Düsseldorf. Die SPD habe deswegen 2019 den Umweg genommen, den Mitgliederentscheid als Empfehlung für den Parteitag zu betrachten. “Es ist aber problematisch, auf diese Weise dem Parteitag seine Entscheidungsbefugnis wegzunehmen. Wenn man das anders haben will, müsste man das Gesetz ändern.” Eine kommissarische Fortführung des Parteivorsitzes durch die Amtsinhaberin Annegret Kramp-Karrenbauer beschneide nicht deren Handlungsfähigkeit. “Dass eine Parteivorsitzende kommissarisch im Amt bleiben kann, ist geregelt. Die Amtszeit verlängert sich einfach.” Die Person habe alle Befugnisse, die sie vorher auch hatte. “Das gilt auch für die ebenfalls betroffenen Gremien oder für Parteitagsdelegierte”, sagte Schönberger. (dts Nachrichtenagentur)

Vorheriger ArtikelNächster Artikel