Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will die Versorgung von medizinischen Notfällen reformieren und damit die Notaufnahmen von Krankenhäusern entlasten. Ein Gesetzentwurf aus Spahns Haus, über den die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben) berichten, sieht dafür telefonische Notfallleitstellen von Bundesländern und Kassenärzten vor. Außerdem sollen an Krankenhäusern spezielle Notfallzentren eingerichtet werden, in denen Patienten je nach Schwere ihrer Erkrankung entweder in eine stationäre oder eine ambulante Behandlung geschickt werden sollen.
„Derzeit sind die Notaufnahmen der Krankenhäuser zu häufig überlaufen, weil unter den Patienten auch solche sind, denen andernorts besser geholfen werden könnte“, begründete Spahn in den Funke-Zeitungen die Notwendigkeit für eine Reform. Dadurch seien die Wartezeiten für Patienten, die dringend auf die Hilfe in der Notfallambulanz angewiesen seien, „oft zu lang“. Der Minister sagte, es handele sich um eine „Reform, die an der Wurzel ansetzt“. Sie erfordere deshalb möglicherweise sogar eine Änderung des Grundgesetzes. Spahn kündigte an, mit den Bundesländern über seine Pläne sprechen zu wollen. Er sei zuversichtlich, dass man sich einigen werde. Dem Gesetzentwurf zufolge sollen die Nummer 112 für den Rettungsdienst und die Nummer 116 117, unter der die Terminservicestellen der niedergelassenen Ärzte zu erreichen sind, faktisch zusammengeschaltet werden. In einem „Ersteinschätzungsverfahren“ sollen die Mitarbeiter der Notfallleitstelle bei jedem Anrufer ermitteln, ob ihm oder ihr im Krankenhaus oder bei einem ambulanten Arzt am besten geholfen werden kann. Der Gesetzentwurf spricht von der „zentralen Lotsenfunktion“ der Notfallleitstellen. Diese sollten „sowohl rettungsdienstliche als auch bereitschaftsdienstliche Strukturen disponieren“. Auch vor Ort planen Spahns Beamte Veränderungen. So soll es an allen Krankenhäusern bundesweit „Integrierte Notfallzentren“ (INZ) geben, die von den Kliniken und den Kassenärztlichen Vereinigungen gemeinsam betrieben werden sollen. Patienten sollen dort entweder sofort in die Notaufnahme geschickt oder ambulant weiterbehandelt werden. Die Notfallzentren sollen dem Gesetzentwurf zufolge „jederzeit zugänglich“ und „räumlich derart in ein Krankenhaus eingebunden“ sein, dass sie von den Patienten „als erste Anlaufstelle im Notfall wahrgenommen werden“. Seit einigen Jahren schon stellen Krankenhäuser fest, dass Patienten immer häufiger auch mit leichten Erkrankungen sich direkt an die Notaufnahmen wenden. Im Frühjahr dieses Jahres hatte dies eine Umfrage der Krankenkasse KKH bestätigt: Von 1.000 befragten Personen würde mehr als jeder Dritte ins Krankenhaus gehen – auch wenn er oder sie nicht lebensbedrohlich erkrankt ist und die Arztpraxen geöffnet sind. Als Grund gaben die Befragten an, dass sie sich im Krankenhaus besser versorgt fühlen und vor allem ohne Termin medizinische Hilfe bekommen würden. (dts Nachrichtenagentur)