Vor der Ministerpräsidentenkonferenz und der immer wahrscheinlicher werdenden Verlängerung des Lockdowns fordert der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Carsten Schneider, einen Corona-Sonderurlaub zur Kinderbetreuung. „Es ist Eltern nicht zuzumuten, jetzt schon ihren Jahresurlaub zur Betreuung der Kinder zu nehmen, der dann in den Ferien fehlt“, sagte Schneider dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Dienstagsausgaben). „Wenn Arbeitgeber die Möglichkeiten zu Homeoffice nicht bieten oder dies in Unternehmen nicht möglich ist, schauen Eltern in die Röhre“, so Schneider weiter.
Für diese Familien müsse die Politik nun etwas tun. „Bereits im Dezember wurden von der Ministerpräsidentenkonferenz neue Möglichkeiten versprochen, für die Betreuung von Kindern bezahlten Urlaub zu nehmen. Eine neue gesetzliche Regelung hatten CDU und CSU dann aber verhindert“, kritisierte Schneider. „Angesichts der auch von allen Ministerpräsidenten der CDU und CSU sowie der Bundeskanzlerin angekündigten Verlängerung des Lockdowns erwarte ich nun, dass die Union ihren Widerstand gegen eine echte Sonderurlaubsregelung für Eltern von schulpflichtigen Kindern endlich aufgibt.“ Auch die stellvertretende Vorsitzende des Bundeselternrats, Sabrina Wetzel, forderte eine Lösung für Eltern, die durch den Lockdown Betreuungsprobleme bekommen. „Die Ministerpräsidenten und die Kanzlerin haben bei ihrem letzten Treffen angekündigt, neue Möglichkeiten von bezahltem Urlaub für die Kinderbetreuung zu schaffen“, sagte die Elternvertreterin dem RND. „Da müssen sie jetzt auch liefern.“ Im Bund-Länder-Beschluss vom Dezember hatte der Satz gestanden: „Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.“ Das hatte bei vielen Eltern die Hoffnung geweckt, dass anders als beim ersten Lockdown im Frühjahr eine familienfreundliche Lösung zur Kinderbetreuung gefunden werde. Die Ernüchterung folgte wenige Tage später, als Union und SPD die neue Regel präsentierten. Die Koalition ergänzte lediglich die Entschädigungsregel in Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetzes um einen Halbsatz, wonach Eltern auch dann einen Anspruch auf Entschädigung bei Lohneinbußen wegen Kinderbetreuung haben, wenn in Schulen die Präsenzpflicht ausgesetzt wird. Eltern von Kita-Kindern, in deren Einrichtung eine Notbetreuung angeboten wird, bekommen auch nach der Neuregelung keine Erstattung für Lohnausfall – obwohl die Politik auch sie ausdrücklich aufgerufen hat, ihre Kinder zu Hause zu betreuen. Eltern-Vertreter äußerten an der Minimal-Regelung scharfe Kritik. Die SPD warf der Union vor, eine weitergehende Lösung verhindert zu haben. (dts Nachrichtenagentur)