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Urteil: Assange darf nicht an USA ausgeliefert werden

Wikileaks-Gründer Julian Assange darf nicht von Großbritannien an die USA ausgeliefert werden. Das entschied ein Londoner Gericht am Montag. Die zuständige Richterin begründete die Entscheidung mit Risiken für die Gesundheit und das Wohlbefinden des Angeklagten in den Vereinigten Staaten.

Das Auslieferungsverfahren wird mit dem Urteil vom Montag aber wohl noch nicht beendet sein, da beide Seiten im Vorfeld angekündigt hatten, Berufung einlegen zu wollen, falls nicht zu ihren Gunsten entschieden wird. Der Wikileaks-Gründer befindet sich aktuell in einem Hochsicherheitsgefängnis in Haft. Eine Gefängnisstrafe wegen Verstößen gegen Kautionsauflagen hatte Assange eigentlich bereits im September 2019 abgesessen. Wegen des anhängigen US-Auslieferungsersuchens musste er aber in Haft bleiben. Konkret werfen ihm die US-Behörden vor, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheime Dokumente von US-Militäreinsätzen gestohlen sowie veröffentlicht zu haben. Auf die Anklagepunkte der US-Anklageschrift steht eine Maximalstrafe von 175 Jahren Haft. Assange war im April 2019 in der ecuadorianischen Botschaft in London festgenommen worden. Dort hatte er fast sieben Jahre gelebt, nachdem er politisches Asyl erhielt. Grund für seine Flucht war die erwartete Auslieferung nach Schweden aufgrund eines mittlerweile eingestellten Verfahrens wegen Vergewaltigungsvorwürfen. Assange fürchtete nach eigenen Angaben, nach der Auslieferung nach Schweden von dort weiter in die USA ausgeliefert zu werden. (dts Nachrichtenagentur)

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