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Voßkuhle gegen Quoten am Verfassungsgericht

Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, hat sich gegen eine Ost-Quote am Verfassungsgericht ausgesprochen. “Ich halte das Denken in Quoten am Bundesverfassungsgericht für problematisch”, sagte er der “Zeit”. Maßstab für die Besetzung müsse die “herausragende juristische Qualität und die Persönlichkeit der betroffenen Person” sein.

Voßkuhle sagte, das Bundesverfassungsgericht sei “kein Repräsentationsorgan und könnte es angesichts der Vielzahl gesellschaftlich relevanter Gruppen auch gar nicht sein.” Eine “gewisse Vielfalt der Besetzung” helfe dem Gericht, sei “sogar unentbehrlich”. Aber das zentrale Auswahlkriterium müsse die besondere Leistungsfähigkeit sein. Im vergangenen Jahr hatten die Ost-Ministerpräsidenten bei der Suche nach einem Nachfolger für den ausscheidenden Richter Johannes Masing parteiübergreifend gefordert, es müsse ein Richter mit Ost-Biografie gewählt werden. Das ist auch geschehen. Voßkuhle sagte dazu: “Zuerst jemanden mit einer bestimmten Biografie zu suchen und erst dann zu prüfen, ob die erforderlichen Qualifikationsmerkmale auch erfüllt werden, das ist meines Erachtens nicht die richtige Reihenfolge.” (dts Nachrichtenagentur)

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