Wespennester unter dem Dach, Marder in der Tiefgarage, Ratten auf dem Hof oder Motten, Bettwanzen und Ameisen in der Wohnung, es gibt Situationen, bei denen nur noch der Kammerjäger helfen kann. Ungeziefer gilt als ernst zu nehmende Gefahr für den Wohnwert und die Bausubstanz einer Immobilie. Aber wer löst den Auftrag aus und wer ist für die Kosten verantwortlich? Wann ist der Mieter zur Minderung der Miete berechtigt? Wir zeigen Ihnen, was zu beachten ist.
Die Kosten für die Schädlingsbekämpfung
Bei der Entscheidung, wer für die Kostenübernahme verantwortlich ist, muss zunächst geklärt werden, ob es sich um einmalige oder laufende Kosten handelt und wer den Schaden verursacht hat.
Laufende Kosten entstehen für vorbeugende Maßnahmen, wie zum Beispiel das Auslegen von Rattenködern. Diese Kosten können entsprechend der 2. Berechnungsverordnung § 27 Anlage 3 als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Das Auslegen der Köder erfolgt in festgelegten Abständen durch einen professionellen Schädlingsbekämpfer.
Bei akutem Schädlingsbefall muss umgehend eine Schädlingsbekämpfung beauftragt werden. Akute Schädlingsbekämpfung wird beispielsweise erforderlich bei einem plötzlichen starken Befall durch Mäuse, Ratten oder auch Ameisen. Die Kosten für den Kammerjäger muss der Vermieter übernehmen. Wichtig ist, dass der Mieter den Vermieter unverzüglich informiert. Wenn der Mieter dieser Informationspflicht nicht nachkommt, kann ihm eine Mitschuld angelastet werden. In diesem Fall muss er die Kosten anteilig oder gar vollständig übernehmen.
Wann gilt ein Schädlingsbefall als selbstverschuldet?
Nicht selten kommt es vor, dass der Schädlingsbefall durch das Verhalten des Mieters verursacht, bzw. begünstigt worden ist. Unhygienische Zustände und starke Verschmutzungen in der Wohnung oder auch um das Haus herum, können einen Schädlingsbefall hervorrufen.
In diesem Fall muss der Mieter die Kosten übernehmen. Der Vermieter muss allerdings eindeutig nachweisen, dass der Mieter den Schädlingsbefall selbst verschuldet hat. Wenn der Vermieter zudem durch spezielle Gutachten belegen kann, dass keine baulichen Mängel vorliegen, die dem Ungeziefer das Eindringen ermöglichen, ist der Mieter in der Pflicht nachzuweisen, dass er keine Schuld am Schädlingsbefall trägt.
Oft sind lange juristische Verfahren für die Klärung des Sachverhaltes notwendig.
Entscheidend ist auch bei Selbstverschulden des Mieters, dass so schnell wie möglich ein Kammerjäger beauftragt werden muss, um Abhilfe zu schaffen, und um vor weiteren Schäden zu schützen.
Wenn nicht eindeutig geklärt werden kann, wer den Schaden verursacht hat, muss der Vermieter die Kosten für die Schädlingsbekämpfung tragen. Sollte der Vermieter nachweisen können, dass er seinen Pflichten als Vermieter zum Beispiel durch präventive Maßnahmen in ausreichendem Maße nachgekommen ist, kann die Umlage der Kosten auf den Mieter erfolgen.
Die Anzeigepflicht des Mieters
Mieter sind verpflichtet, dem Vermieter einen Befall durch Ungeziefer oder bereits sichtbare Schäden umgehend mitzuteilen. Kommen Mieter dieser Anzeigepflicht nicht nach, handeln sie grob fahrlässig und können an den Kosten beteiligt werden.
Dem Vermieter ist eine angemessene Frist zur Beauftragung eines professionellen Schädlingsbekämpfers einzuräumen. Sollte der Vermieter innerhalb der gesetzten Frist seiner Verantwortung nicht nachkommen, kann der Mieter eine Schädlingsbekämpfung auf Kosten des Vermieters beauftragen.
Kündigungsrecht und Recht auf Mietminderung
Mieter sind bei einem akuten Schädlingsbefall durch Mäuse oder Ratten zur fristlosen Kündigung berechtigt. Dieses Recht gilt nicht, wenn der Vermieter bereits eine umgehende Schädlingsbekämpfung in Auftrag gegeben hat.
Bei einem nicht vom Mieter selbst verursachten, starken Schädlingsbefall durch Mäuse oder Ratten ist eine einhundertprozentige Mietminderung möglich. Das gilt allerdings nicht bei einer einzigen Maus. Diese ist in einer Stadtwohnung als normal anzusehen.
Das Auftreten einzelner Silberfischchen oder Ameisen begründet kein Recht auf Mietminderung. Mehrere Gerichte haben entschieden, dass ein vollständiger Schutz vor Insekten in Wohnungen nicht möglich ist.
Wenn Sie einen Schädlingsbefall in Ihrer Wohnung oder Ihrer Immobilie bemerken, zögern Sie nicht. Kontaktieren Sie umgehend den Kammerjäger Mainz, wir beseitigen Ungeziefer professionell und nachhaltig.
Der Kammerjäger in Mainz ist Ihr kompetenter Partner für alle Fragen zur Bekämpfung von Schädlingen jeder Art. Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar.