Der Ständige Ausschuss des baden-württembergischen Landtags hat in einer öffentlichen Anhörung über den zweiten SWR-Änderungsstaatsvertrag beraten. Wie der Ausschussvorsitzende Guido Wolf am Dienstag mitteilte, soll der Vertrag am 1. September in Kraft treten.
Ziel sei es, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch Modernisierung und Digitalisierung zukunftsfest aufzustellen.
Zu den geplanten Änderungen gehören eine Flexibilisierung im Hörfunkbereich, modernisierte Leitungsstrukturen und eine Stärkung der Regionalität. Stefanie Schneider, Landessenderdirektorin des SWR Baden-Württemberg, begrüßte den Entwurf grundsätzlich, wies aber auf zusätzlichen Aufwand hin. Kritik kam vom SWR-Rundfunkratsvorsitzenden Engelbert Günster, der eine verkürzte Amtszeit der Gremienmitglieder bei gleichzeitig steigender Arbeitsbelastung bemängelte.
Private Radiosender warnten vor wirtschaftlichen Herausforderungen und betonten die Bedeutung lokaler Angebote. Der Deutsche Journalistenverband forderte, dass sich alle Bevölkerungsgruppen im Programm wiederfinden sollen. Wolf zufolge gab es breite Zustimmung zum Entwurf, Differenzen bestünden nur in Details. (dts Nachrichtenagentur)