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Urteile im Fall Radevormwald werden teilweise korrigiert

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Köln im Fall einer tödlichen Auseinandersetzung in Radevormwald teilweise aufgehoben. Das teilte der BGH am Mittwoch mit.

Ein Angeklagter war wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt worden, der andere wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu sechs Jahren Freiheitsstrafe.

Am Abend des 26. August 2023 war es in der Innenstadt von Radevormwald zu einem Streit zwischen den Angeklagten und einem Bekannten gekommen, der später getötet wurde. Bei einem erneuten Zusammentreffen am frühen Morgen des Folgetages eskalierte die Auseinandersetzung, und einer der Angeklagten stach mehrfach mit einem Messer auf den Bekannten ein, was zu dessen Tod führte.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hob das Urteil bezüglich des zweiten Angeklagten auf, da die Beweiswürdigung des Landgerichts als fehlerhaft angesehen wurde. Die Verurteilung des ersten Angeklagten ist hingegen rechtskräftig. Die Revisionen der Angeklagten wurden als unbegründet verworfen, die einer Nebenklägerin als unzulässig (Urteil und Beschlüsse vom 26. März 2025 – 2 StR 566/24). (dts Nachrichtenagentur)

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