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Bund zahlt Grundsteuer für „Russisches Haus“ in Berlin

Die Bundesregierung zahlt die Grundsteuer für das umstrittene „Russische Haus“ an der Berliner Friedrichstraße. Das berichtet das Nachrichtenmagazin Focus unter Berufung auf die Antwort des Auswärtigen Amtes auf eine Kleine Anfrage des grünen Bundestagsabgeordneten Robin Wagener.

Auf Nachfrage des Magazins beziffert das Auswärtige Amt die Grundsteuer für das Grundstück, auf dem die im russischen Staatsbesitz befindliche Immobilie steht, für das Jahr 2024 auf 70.000 Euro.

„Das Haus sollte geschlossen und nicht über Bundesmittel finanziert werden“, sagte Wagener, der auch Beauftragter für Osteuropa der Fraktion ist, dem Focus. Die Grünen im Bundestag wollen sich in den kommenden Haushaltsverhandlungen für die Sperrung der Mittel einsetzen. „Wir erwarten dafür die Unterstützung der Koalition.“

Außenminister Johann Wadephul (CDU) könne nicht „tatenlos zuschauen, wie Russland unsere deutschen Wissenschaftler als Terroristen brandmarkt und gleichzeitig das Russische Haus finanzieren“, sagte Wagener. Viele Experten betrachten das Haus als Einrichtung zur Propaganda.

Die staatliche russische Betreiberagentur Rossotrudnitschestwo ist auf der EU-Sanktionsliste.

Dennoch sind Schritte gegen das Haus wohl nicht zu erwarten. In der Antwort auf Wagener schreibt das Auswärtige Amt: „Die Bundesrepublik Deutschland begleicht die Grundsteuer bzgl. des Grundstücks als Eigentümerin und ist damit originäre Grundsteuerschuldnerin. Bezüglich des auf dem Grundstück befindlichen Hauses, welches im Eigentum der Russischen Föderation steht, begleicht die Bundesrepublik Deutschland die Grundsteuer für die Russische Föderation aufgrund ihrer rechtlichen Verpflichtung aus dem bilateralen deutsch-russischen Abkommen zu Liegenschaftsfragen der Kulturinstitute von 2013.“

Darin geht es neben dem Russischen Haus in Berlin auch um das Goethe-Institut von Moskau. Offenbar ist die Bundesregierung um das Schicksal der deutschen Einrichtung in Moskau besorgt.

„Pacta Hunt servanda“ (Verträge sind einzuhalten) schreibt das Auswärtige Amt auf Nachfrage. (dts Nachrichtenagentur)

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