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Trockenheit: Hochsauerlandkreis untersagt Wasserentnahme aus Oberflächengewässern

Wegen anhaltender Trockenheit hat der Hochsauerlandkreis eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern im gesamten Kreisgebiet untersagt. Die Verfügung tritt am 15. Juli in Kraft und gilt bis zum 31. Oktober, teilte der Hochsauerlandkreis mit.

Das Verbot gilt für Wasserentnahmen im Rahmen des Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauchs.

Damit ist nicht nur die Entnahme größerer Wassermengen, sondern auch kleinerer Mengen zur Bewässerung von Privatgärten untersagt. Ausgenommen sind das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen.

Für die Gewässer Ruhr, Lenne und Sieg hat die Bezirksregierung Arnsberg bereits entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen, die seit dem 13. Juli gelten und ebenfalls bis Ende Oktober befristet sind. (dts Nachrichtenagentur)

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