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Justizministerium legt Gesetz zur elektronischen Fußfessel vor

Das Bundesjustizministerium hat am Montag einen Gesetzentwurf zur verbesserten Verhinderung häuslicher Gewalt veröffentlicht. Familiengerichte sollen so Gewalttäter zum Tragen von elektronischen Fußfesseln verpflichten können, wie das Ministerium am Montag mitteilte.

Der veröffentlichte Entwurf sieht vornehmlich Änderungen des Gewaltschutzgesetzes vor.

Neben der Fußfessel sollen Familiengerichte die Möglichkeit bekommen, Gewalttäter zur Teilnahme an Anti-Gewalt-Trainings zu verpflichten. Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen insbesondere Annäherungsverbote sollen zudem schärfer geahndet werden können. Nach dem Gesetzentwurf könnten Familiengerichte künftig auch Auskünfte aus dem Waffenregister einholen dürfen. Das diene der verbesserten Gefährdungsanalyse in Gewaltschutz- und Kindschaftssachen.

„Unser Staat muss mehr tun gegen häusliche Gewalt. Wir müssen insbesondere Frauen besser schützen“, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD).

Alle paar Minuten werde in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner angegriffen. Beinahe jeden zweiten Tag töte ein Mann seine Partnerin oder Ex-Partnerin. „Wir dürfen uns an diese brutale Gewalt nicht gewöhnen.“

Häusliche Gewalt müsse entschlossen bekämpft werden.

„Deshalb ist es richtig, Familiengerichten bundesweit die Möglichkeit zu geben, elektronische Fußfesseln anzuordnen, um häusliche Gewalt zu verhindern“, so Hubig.

Elektronische Fußfesseln könnten Leben retten, so die Justizministerin. Dies zeigten die Erfahrungen in Spanien. „Es ist an der Zeit, dass wir dieses Instrument auch in Deutschland flächendeckend einsetzen, um insbesondere Frauen vor häuslicher Gewalt zu schützen“, so die Sozialdemokratin. Wichtig sei, dass der Kampf gegen häusliche Gewalt insgesamt zu einem Schwerpunkt der Rechtspolitik gemacht werde.

„Genau das werde ich in dieser Wahlperiode tun. Denn jeder Fall von häuslicher Gewalt ist einer zu viel“, so die SPD-Politikerin. (dts Nachrichtenagentur)

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