Die Aufenthaltserlaubnisse für ukrainische Kriegsflüchtlinge im Märkischen Kreis werden automatisch bis zum 4. März 2027 verlängert. Das teilte die Ausländerbehörde des Kreises mit.
Von der Regelung profitieren mehr als 5.000 im Kreis registrierte Schutzsuchende.
Die Verlängerung gilt für ukrainische Staatsangehörige, deren nichtukrainische Familienmitglieder sowie Personen mit unbefristeter ukrainischer Aufenthaltserlaubnis. Auch Menschen, die bereits am 24. Februar 2022 internationalen Schutz genossen haben, sind eingeschlossen. Betroffene müssen keinen persönlichen Antrag auf Verlängerung stellen.
Die Bundesregelung war am 27. Oktober in Kraft getreten und gilt ab dem 1. Februar 2026. In Einzelfällen mit besonderem Prüfbedarf wird sich die Ausländerbehörde laut Mitteilung direkt mit den Betroffenen in Verbindung setzen. (dts Nachrichtenagentur)