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Baden-Württemberg erleichtert Videoüberwachung im öffentlichen Raum

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Der Landtag von Baden-Württemberg hat am Mittwoch eine Änderung des Landesdatenschutzgesetzes beschlossen, die den Kommunen mehr Möglichkeiten zur Videoüberwachung im öffentlichen Raum gibt. Damit können Städte und Gemeinden künftig unter erleichterten Voraussetzungen an schutzbedürftigen Orten Kameras einsetzen, teilte das Innenministerium am Mittwoch mit.

Der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl (CDU) sagte, der Videoschutz werde nun generell zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben oder in Ausübung des Hausrechts zugelassen.

Für die Bürger bedeute dies erhöhte Sicherheit und Transparenz. Gleichzeitig würden den Kommunen mehr Möglichkeiten gegeben, Datennutzung und Datenschutz vor Ort in einen Ausgleich zu bringen.

Zu den wesentlichen Neuerungen gehören die Verlängerung der maximalen Speicherfrist auf zwei Monate und die Erlaubnis, Künstliche Intelligenz beim Videoschutz zum Schutz von Leib oder Leben sowie öffentlicher Infrastruktur einzusetzen. Zudem soll die Verwaltung künftig Bescheide vollständig automatisiert, auch mittels KI, erlassen können. Die Regelungen sollen auch die gemeinwohlorientierte Forschung mit personenbezogenen Daten erleichtern. (dts Nachrichtenagentur)

Foto: Überwachungskamera (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

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