Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat Fördermittel für kleinere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ausgeschrieben. Wie die Behörde am Dienstag mitteilte, können diese Zuschüsse von bis zu 50 Prozent der Nettokaltmiete für Räume erhalten, in denen soziale oder integrative Angebote stattfinden.
Voraussetzung sei, dass die Gemeinschaften seit mindestens zwölf Monaten entsprechende Aktivitäten anbieten und keine regelmäßigen staatlichen Zuwendungen erhalten.
Die Förderung soll helfen, angesichts steigender Mieten Räume für gemeinwohlorientierte Arbeit zu sichern.
Anträge können bis zum 30. Mai digital eingereicht werden. Der Bewilligungszeitraum beginnt frühestens am 1. Juli und endet spätestens am 31. Dezember. Gefördert werden ausschließlich Mietkosten für Räumlichkeiten, in denen soziale, integrative oder religionsübergreifende Projekte stattfinden. (dts Nachrichtenagentur)