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Beschluss der Vergabekammer zugunsten der Stadt Aachen

Die Vergabekammer Rheinland hat mit Beschluss vom 6. Januar 2022 in einem Nachprüfungsverfahren wegen „Beschaffung von 280 Luftfilterreinigern für 32 Schulen der Stadt Aachen“ zugunsten der Stadt entschieden.
Der Entscheidung vorausgegangen war ein Antrag eines Herstellers von mobilen Luftfiltern, der im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt wurde. Sein Antrag auf Nachprüfung wurde zurückgewiesen. Auch wenn gegen diese Entscheidung der Vergabekammer innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt werden kann, ist der Beschluss der Vergabekammer ein Beleg dafür, dass die Stadt im Rahmen ihrer Vergabeentscheidung von der Richtigkeit ihres Vorgehens überzeugt sein durfte.
Im Sommer 2021 entschied der Rat der Stadt Aachen in einer Dringlichkeitsentscheidung, dass für die Aachener Grundschulen stationäre raumlufttechnische Anlagen sowie mobile Luftfilter zum nächstmöglichen Zeitpunkt beschafft werden sollen. Bereits zwei Tage später wurden die Vergabeunterlagen auf dem Vergabeportal hinterlegt und für zwei von der Stadt Aachen als geeignet beurteilte Bewerber freigeschaltet, da die Beschaffung der mobilen Luftfiltergeräte als äußerst dringlich angesehen wurde und die Dringlichkeit eine Ausnahme von einem „regulären“ Vergabeverfahren rechtfertigt. Grundlage für die Anforderungen an die mobilen Luftreiniger war ein Beratungsgespräch zwischen dem städtischen Gebäudemanagement und dem Leiter des Lehrstuhls für Gebäude- und Raumklimatechnik der RWTH Aachen.
Nur eine Firma gab ein Angebot ab und bekam Mitte August den Zuschlag für die Lieferung der mobilen Luftfilter für Aachens Grundschulen.
Antrag auf Nachprüfungsverfahren
Die Antragstellerin, die keinen Zugriff auf die Vergabeunterlagen erhalten hatte, vermutete einen Verfahrensfehler und zweifelte unter anderem an, dass die Voraussetzungen einer Dringlichkeitsentscheidung vorgelegen hätten. Daher stellte sie bei der Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag um festzustellen, dass der bereits geschlossene Vertrag zwischen der Stadt Aachen und der mit der Beschaffung beauftragten Firma unwirksam sei. Diesen Antrag wies die Vergabekammer nach einer mündlichen Verhandlung am 21. Dezember 2021 zurück, da die Voraussetzungen für das von der Stadt gewählte Vergabeverfahren vorgelegen haben.
Lieferung der mobilen Luftfilter
In der Zeit, in der das Verfahren lief, wurden die beauftragten Geräte weiterhin an die Schulen geliefert. Die letzten mobilen Luftfilter wurden vor Weihnachten aufgestellt. Die Kosten für die mobilen Luftfilteranlagen belaufen sich auf rund 1,7 Millionen Euro. Mit dem Einbau der stationären Anlagen wechseln die mobilen Anlagen nach Bedarf in Räume anderer Klassen über und werden damit weiter genutzt
Einbau der stationären Lüftungsanlagen
Der Aachener Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung des Jahres am 15. Dezember einstimmig beschlossen, dass insgesamt 474 stationäre Lüftungsanlagen in 31 Grundschulen installiert werden sollen. Förderprogramme von Bund und Land erlauben, dass neben Klassenräumen auch weitere Orte wie Differenzierungs-, Aufenthalts-, Speiseräume etc. in die Förderung einbezogen werden können. Die Förderanträge wurden Ende letzten Jahres bereits gestellt. Sobald alle Bewilligungen vorliegen kann mit dem weiteren Einbau begonnen werden. Dazu wird weiterhin berichtet.
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