Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Ulm im Fall eines Angriffs auf einen Lehrer in Ulm-Wiblingen aufgehoben. Das teilte der BGH am Dienstag mit.
Der Angeklagte war zuvor wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden.
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte eine unbekannte Person am 26. Februar 2024 einem Lehrer mit einem Schlaggegenstand auf den Kopf geschlagen, was zu schweren Verletzungen führte. Der Angeklagte soll den Täter zum Tatort gefahren und ihm bei der Flucht geholfen haben, wobei er wusste, dass der Täter dem Opfer zumindest einfache Knochenbrüche zufügen würde.
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hob das Urteil wegen Rechtsfehlern in der Beweiswürdigung auf. Der Fall muss nun vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts Ulm neu verhandelt werden (Beschluss vom 13. Mai 2025 – 1 StR 169/25). (dts Nachrichtenagentur)