Zwischen 19. September und 4. November 2022 lässt das Tiefbauamt der Stadt Bonn in einigen Straßen im Bonner Stadtgebiet Abwasserleitungen, Regenrückhaltebecken und Stauraumkanäle einstauen. Damit werden gesetzlich vorgeschriebene Abflussmessungen ausgeführt. Das Land NRW hat die Stadt Bonn – wie jede andere Kommune – verpflichtet, diese so genannten Kalibrierungen regelmäßig vorzunehmen.
Hinweis auf einen möglichen Rückstau
Aufgrund der Kalibrierung kommt es zu einem Rückstau im angeschlossenen Kanalsystem. Dies entspricht dem normalen Betriebszustand eines Kanalnetzes bei starken Regenfällen. Bei ausreichender Sicherung des Kellers oder tiefer liegender Räume vor Rückstau aus dem Kanalnetz kann ein Eindringen von Wasser verhindert werden.
Da die Schäden bei Kellerüberflutungen beträchtlich sein könnten, sind die Hauseigentümer*innen gemäß städtischer Entwässerungssatzung grundsätzlich dazu verpflichtet, alle Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene (Straßen- oder Geländeoberkante) gegen Rückstau zu sichern. Sofern ein Haus nicht über entsprechende Schutzvorrichtungen verfügt, rät die Stadt, sich an ein örtliches Sanitärfachunternehmen zu wenden. Dort ist zu erfahren, wie man sich wirkungsvoll gegen Rückstau aus dem Kanalnetz schützen kann oder ob vorhandene Einrichtungen unzulänglich sind.
Aus betrieblichen und witterungsbedingten Gründen sind genauen Zeitangaben zu den Kalibrierungen möglich. Das Tiefbauamt bittet um Verständnis.