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Bonn: Wildgeflügelpest – Verdacht hat sich bestätigt

Auf dem Foto sieht man Wildvögel im Wasser in der Bonner Rheinaue
Das Friedrich-Löffler-Institut hat den Verdacht auf Wildgeflügelpest in Bonn bestätigt. Das nationale Referenzzentrum für die sogenannte Aviäre Influenza – umgangssprachlich als Vogelgrippe bezeichnet – hat zwei verdächtige Proben verendeter Gänse aus der Bonner Rheinaue untersucht und das Virus erneut nachgewiesen. Veterinärbehördliche Maßnahmen sind derzeit nicht vorgesehen.

Nach Einschätzung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) besteht in NRW bei der Wildgeflügelpest derzeit keine Notwendigkeit, von möglichen Maßnahmen Gebrauch zu machen. Bei der Hausgeflügelpest hingegen sind veterinärbehördliche Maßnahmen wie zum Beispiel die Anordnung einer Stallpflicht oder das Einrichten eines Sperrbezirkes verpflichtend.

Die Veterinärdienste der Stadt Bonn empfehlen Geflügelhaltenden, ihre Tiere vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen, um zu verhindern, dass das Virus übertragen wird. Über geeignete Hygienevorkehrungen und Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhaltende informiert das LANUV unter https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tiergesundheit/tierseuchenbekaempfung/tierseuchen/gefluegelpest.

Die Geflügelpest gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Sie wird durch aviäre Influenzaviren (AI-Viren) übertragen und ist bei Vögeln hochansteckend. Die Übertragung erfolgt durch direkten oder indirekten Kontakt wie etwa über Ausscheidungen. Laut Robert-Koch-Institut besteht für die Übertragung der Krankheit auf den Menschen eine erhebliche Barriere, bei intensivem Kontakt zu erkrankten oder toten Vögeln ist die Übertragung aber möglich. Eine Ansteckung von Mensch zu Mensch ist nicht nachgewiesen.

Die Stadt Bonn empfiehlt Spaziergänger*innen den direkten Kontakt zu Wildvögeln zu vermeiden. Tote Tiere können Bonnorange gemeldet werden: von montags bis freitags unter der Telefonnummer 0228 – 555 27 20 oder online über das Kontaktformular unter https://www.bonnorange.de/online-formulare/stadtreinigung.

—– alte Meldung vom 14.01.2022

Verdacht auf Wildgeflügelpest: Keine veterinärbehördlichen Maßnahmen vorgesehen

In Bonn gibt es den Verdacht auf Vogelgrippe bei Wildvögeln: An zwei toten Gänsen aus der Bonner Rheinaue wurde das Virus nachgewiesen. Veterinärbehördliche Maßnahmen sind derzeit nicht vorgesehen.

Das Ergebnis muss noch durch das Friedrich-Löffler-Institut, dem nationalen Referenzzentrum für Aviäre Influenza, bestätigt werden. Im Falle einer amtlichen Feststellung der Aviären Influenza bei Wildvögeln können Behörden zwar Maßnahmen, wie zum Beispiel die Anordnung einer Stallpflicht für Hausgeflügel oder das Einrichten eines Sperrbezirkes, erlassen. Nach Einschätzung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) besteht derzeit in NRW aber keine Notwendigkeit, von diesen Maßnahmen Gebrauch zu machen.

Die Veterinärdienste der Stadt Bonn empfehlen Geflügelhaltenden dennoch, ihre Tiere vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen, um zu verhindern, dass das Virus übertragen wird. Anders als bei der Wildgeflügelpest sind veterinärbehördliche Maßnahmen bei der Hausgeflügelpest verpflichtend.

Die Geflügelpest, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Sie wird durch aviäre Influenzaviren (AI-Viren) übertragen und ist bei Vögeln hochansteckend. Die Übertragung erfolgt durch direkten oder indirekten Kontakt wie etwa über Ausscheidungen. Laut Robert-Koch-Institut besteht für die Übertragung der Krankheit auf den Menschen eine erhebliche Barriere, bei intensivem Kontakt zu erkrankten oder toten Vögeln ist die Übertragung aber möglich. Eine Ansteckung von Mensch zu Mensch ist nicht nachgewiesen.

Die Stadt Bonn empfiehlt Spaziergänger*innen den direkten Kontakt zu Wildvögeln zu vermeiden. Tote Tiere können Bonnorange gemeldet werden.

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