Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einen 32-jährigen marokkanischen Staatsangehörigen wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Gericht teilte mit, der Mann habe seit Januar 2022 für den marokkanischen Geheimdienst DGED Informationen über zwei in Deutschland lebende Anhänger der oppositionellen Hirak-Bewegung geliefert.
Nach den Erkenntnissen des Gerichts übergab der Verurteilte die Informationen an seinen Mittelsmann Mohamed A., der sie weiter an den marokkanischen Geheimdienst leitete.
Mohamed A. war bereits im August 2023 vom gleichen Gericht zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Der jetzt Verurteilte war erst nach seiner Festnahme in Spanien im Dezember 2024 und Auslieferung nach Deutschland vor Gericht gestellt worden.
Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht das vollumfängliche Geständnis des Angeklagten, aber auch seine Vorstrafen und den Umstand, dass er Informationen über ehemalige Vertraute weitergegeben hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – der Generalbundesanwalt kann binnen einer Woche Revision einlegen. (dts Nachrichtenagentur)