Die bereits seit 2017 ausgesetzte deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit europäischem Recht vereinbar. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg.
Die dts Nachrichtenagentur sendet in Kürze weitere Informationen. (dts Nachrichtenagentur)