In Münster ist erstmals ein Fall von Vogelgrippe bei einem Wildvogel nachgewiesen worden. Ein tot aufgefundener Kranich in Albachten-Ventrup war mit dem hochpathogenen H5N1-Virus infiziert, wie das Friedrich-Löffler-Institut bestätigte.
Das Gesundheits- und Veterinäramt der Stadt Münster teilte mit, dass es sich um einen Einzelfall handelt und daher keine allgemeine Stallpflicht verhängt wird.
Für Geflügelhalter gelten besondere Sicherheitsvorkehrungen: Sie sollten ihre Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen tränken und Futter geschützt lagern. Straßen- und Stallkleidung müssen strikt getrennt werden. Bei drei oder mehr Todesfällen innerhalb von 24 Stunden in Beständen mit bis zu 100 Tieren müssen Halter umgehend das Veterinäramt informieren.
Bürger werden gebeten, kranke oder tote Wildvögel nicht zu berühren und Haustiere fernzuhalten. Funde toter Vögel wie Enten, Gänse oder Schwäne sollten dem Veterinäramt gemeldet werden. (dts Nachrichtenagentur)