Das Gericht der Europäischen Union hat die Klage eines Franzosen abgewiesen, der die Nichtigerklärung des neuen Rahmens für die Übermittlung personenbezogener Daten zwischen der EU und den Vereinigten Staaten gefordert hatte. Das Gericht teilte am Mittwoch mit, dass die USA ein „angemessenes Schutzniveau“ für personenbezogene Daten gewährleisteten, die aus der EU an Organisationen in den USA übermittelt werden.
Der Kläger hatte argumentiert, dass der „Data Protection Review Court“ (DPRC) in den USA nicht unabhängig und die Praxis der US-Nachrichtendienste zur Datensammlung rechtswidrig sei.
Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Ernennung der Richter des DPRC und seine Arbeitsweise mit mehreren Garantien und Bedingungen verbunden sind, die die Unabhängigkeit seiner Mitglieder sicherstellen sollen. Zudem könne die Europäische Kommission den Beschluss überwachen und bei Änderungen im US-Rechtsrahmen entsprechend reagieren.
In Bezug auf die Sammelerhebung personenbezogener Daten wies das Gericht darauf hin, dass eine nachträgliche gerichtliche Überprüfung durch den DPRC gewährleistet sei. Das Gericht sah keinen Verstoß gegen die Anforderungen vorhergehender Urteile und bestätigte, dass der Rechtsschutz in den USA dem durch das Unionsrecht garantierten Niveau gleichwertig sei (Urteil in der Rechtssache T-553/23). (dts Nachrichtenagentur)