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Grundsatzbeschluss zum Vorhaben „Stadtbahn Bonn-Niederkassel-Köln“

Verwaltungs- und Finanzierungsvereinbarung mit Rhein-Sieg-Kreis und Stadt Bonn

Gemeinsam mit dem Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt Bonn verfolgt die Verwaltung derzeit eine Stadtbahnverbindung zwischen Köln, Niederkassel und Bonn. Es ist geplant, die linksrheinische Linie 17 mit einer Rheinquerung ins Rechtsrheinische und weiter Richtung Süden zu verlängern. Über Niederkassel, Rheidt, Mondorf und Troisdorf-Bergheim soll es ins Bonner Stadtgebiet gehen.

Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zum weiteren Vorgehen für das Projekt „Stadtbahn Bonn-Niederkassel-Köln“ in den Gremienlauf gegeben. Wird der Grundsatzbeschluss von den Bezirksvertretungen ohne Änderungen gefasst, ist geplant, dass der Rat der Stadt Köln die Vorlage in seiner Sitzung am 20. Juni 2022 beschließt.

Ein erster Grundsatzbeschluss zur Weiterverfolgung des Projektes wurde durch den Rat bereits 2019 beschlossen.

Zum Hintergrund

Niederkassel ist mit aktuell etwa 40.000 Einwohnern die größte Stadt im Verkehrsverbund Rhein-Sieg ohne Bahnanschluss. Mehr als 95 Prozent der Einwohner*innen und Arbeitsplätze Niederkassels sind wie entlang einer Perlenschnur aufgereiht, die sich nach Norden und Süden fortsetzt. Zusammen mit den angrenzenden Ortschaften leben entlang dieser Achse rund 60.000 Menschen und die Tendenz steigt, da die Orte als Wohnraum für Pendler in die nahegelegenen Großstädte immer mehr an Bedeutung gewinnen. Mit der geplanten, größtenteils rechtsrheinisch verlaufenden Stadtbahnlinie entstünde für die Bevölkerung eine schnelle, direkte Schienenverbindung nach Köln und Bonn.

Sachstand

Das Gesamtprojekt „Stadtbahn Bonn-Niederkassel-Köln“ wurde mittlerweile durch die Verlängerung der Linie 7 von Zündorf bis zu einem Verknüpfungspunkt mit der Linie 17 südlich von Langel erweitert. Die Standardisierte Bewertung wurde Anfang 2022 fertiggestellt. Bei der Standardisierten Bewertung handelt es sich um ein Verfahren zur gesamtwirtschaftlichen Nutzen-Kosten-Untersuchung von ÖPNV-Projekten in Deutschland. Die gesamtwirtschaftliche Sinnhaftigkeit des Vorhabens ist nach derzeitigem Planungsstand nachgewiesen, womit die Realisierung förderfähig wäre. Der Endbericht ist der Vorlage als Anhang zu entnehmen. Darüber hinaus hat der Verkehrsausschuss des Landtages am 9. März 2022 beschlossen, das Projekt in den ÖPNV-Bedarfsplan und den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes Nordrhein-Westfalen aufzunehmen. Dies ist die Voraussetzung zur Inangriffnahme der nächsten Planungsleistungen.

In der Vorlage wird eine erste Schätzung der Planungskosten auf Basis der Baukostenschätzung aus der Standardisierten Bewertung für das Gesamtprojekt veröffentlicht. Demnach liegen die Planungskosten der Grundleistungen bis Leistungsphase 4 nach HOAI (Preisstand 2021) bei rund 11,9 Millionen Euro netto sowie die zusätzlich zu beauftragenden begleitenden Gutachterleistungen bei weiteren rund 2,9 Millionen Euro netto. Die Planungskosten für die Verlängerung der Linie 7 (Planung durch KVB) sind in den oben genannten Kosten nicht enthalten.

Aufgrund der besonders komplexen Aufgabe einer neuen Rheinbrücke in den aus Umwelt- und Naturschutzsicht äußerst sensiblen Bereichen (Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Rhein-Fischschutzzone zwischen Emmerich und Bad Honnef“ sowie Naturschutzgebiete „Am Godorfer Hafen“ und „Langeler Auwald rrh.“), ist durch die Verwaltung zunächst die Vergabe einer Machbarkeitsstudie vorgesehen, um die genaue Lage und mögliche Bauwerksausbildungen der Vorland- und Strombrücke prüfen und bewerten zu lassen. Eine genauere Abschätzung der Bau- und Planungskosten für diesen Streckenabschnitt wird erst nach den Ergebnissen aus der Machbarkeitsstudie möglich sein. Daher werden sich die Kosten noch verändern.

Organisationsmodell und Kostenaufteilung

Die Verwaltung der Stadt Köln hat zusammen mit dem Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt Bonn ein Organisationsmodell erarbeitet. Der Vorschlag sieht vor, dass der Rhein-Sieg-Kreis weiterhin die Gesamtprojektleitung für alle übergeordneten Themen behält und darunter alle drei Projektpartner die Teilprojektleitungen jeweils für die ihr Gebiet betreffenden Themen. Ob diese Organisationsform dauerhaft so bestehen bleibt, ist noch nicht geklärt. Darüber hinaus wird ein zwischen den Projektbeteiligten abgestimmter Vorschlag zur Aufteilung der Planungskosten – zunächst bis Leistungsphase 4 nach HOAI (Genehmigungsplanung) – präsentiert.

Mit dem zu fassenden Grundsatzbeschluss wird die Verwaltung der Stadt Köln beauftragt, zusammen mit dem Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt Bonn eine Verwaltungsvereinbarung zu erstellen, die Grundlage für die weitere Planung darstellt. Darüber hinaus enthält der Beschluss den Auftrag, die für das Projekt notwendigen Finanzmittel in der Haushaltsplanung der Stadt Köln zu berücksichtigen und das erforderliche Personal in das nächste Stellenplanverfahren einzubringen.

Im Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt Bonn werden zeitlich parallel entsprechende Vorlagen in die jeweils zuständigen politischen Gremien eingebracht.

Die gesamte Vorlage „Stadtbahn Bonn-Niederkassel-Köln (Linie 17) und Verlängerung Linie 7“ kann im Ratsinformationssystem eingesehen werden: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=105940.

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