Notfallkredite für Corona-Maßnahmen – Dressel: „Haben mit unseren Maßnahmen zur richtigen Zeit die richtigen Weichen gestellt“
Der Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg hat einen Sonderbericht zum Thema „Notfallkredite für Corona-Maßnahmen“ veröffentlicht. Hamburg hat – analog zum Bund und den übrigen Bundesländern – im Zuge der Bewältigung der Corona Krise sogenannte Notfallkredite aufgenommen. Die Aufnahme und Verwendung der Notfallkredite ist an bestimmte verfassungsrechtliche Voraussetzungen gebunden, die garantieren sollen, dass nur so viele Kredite aufgenommen und für solche Maßnahmen verausgabt werden, wie tatsächlich für die Abwehr der Notlage und ihrer Folgen benötigt werden. In Verbindung mit der Pflicht zur Tilgung der Notfallkredite sollen diese Beschränkungen einer generationengerechten Haushaltspolitik Rechnung tragen.
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Wir stimmen mit dem Rechnungshof überein, dass die Finanzierung von Corona-bedingten Maßnahmen durch Notfallkredite strengen Maßstäben zu unterliegen hat. Deshalb wurden und werden diese Maßnahmen durch die zuständigen Behörden und Ämter und die Finanzbehörde intensiv geprüft. Gleichwohl können sich auch unterschiedliche Einschätzungen ergeben. Für uns war und ist klar, dass die Inanspruchnahme der Notfallkredite so erfolgen muss, dass sie ihren Sinn und Zweck, nämlich die finanzielle Handlungsfähigkeit Hamburgs in einer Notsituation zu bewahren sowie die Notlage durch entsprechende, finanzielle Maßnahmen zu bekämpfen, erfüllt. Insgesamt betrachtet haben wir die notsituationsbedingten Kredite nur zurückhaltend in Anspruch genommen. Gleichwohl nehmen wir die Hinweise des Rechnungshofes ernst und werden bei bestimmten Maßnahmen von den notsituationsbedingten Kreditermächtigungen keinen Gebrauch machen.“
Der Senat ist mit den Notfallkreditermächtigungen verantwortungsvoll und zurückhaltend umgegangen: Im Haushaltsjahr 2020 standen Notkreditermächtigungen im Umfang von 915 Mio. Euro zur Verfügung, die jedoch nur in Höhe von 430 Mio. Euro in Anspruch genommen wurden. Damit brauchten für einige der vom Rechnungshof kritisch bewerteten Maßnahmen 2020 keine Notfallkredite in Anspruch genommen werden. Durch die sorgfältige Überprüfung der 2021 zu finanzierenden Corona-Maßnahmen zeichnet sich ab, dass auch in diesem Jahr die Inanspruchnahme der Notfallkredite geringer als geplant ausfallen wird. Darüber hinaus beabsichtigt die Finanzbehörde, bestimmte Maßnahmen nicht mehr aus Notfallkrediten zu finanzieren.
Finanzsenator Dressel weiter: „Es war daher eine richtige und notwendige Krisenpolitik, rasch und unter unsicheren Rahmenbedingungen umfangreiche Hilfsangebote im Rahmen des Hamburger Corona-Schutzschirms aufzulegen. Hamburg hat in der Corona-bedingten Wirtschaftskrise die Weichen richtig gestellt. Der Lockdown im Frühjahr 2020 führte zum stärksten Einbruch der Wirtschaftsleistung seit der Finanzkrise in 2008/2009. Bund und Länder haben in der Akutphase des Lockdowns kurzfristig mit Corona-Hilfspaketen und Existenzsicherungsprogrammen für Unternehmen und Beschäftigte reagiert. Mit der Konzeption des Hamburger Wirtschaftsstabilisierungsprogramms (HWSP) und der Aufnahme der schuldenregelkonformen Notfallkredite konnten wir einen Beitrag zur Stabilisierung der Konjunktur durch zusätzliche staatliche Nachfrage leisten. Im Mittelpunkt des HWSP stehen die Zukunftsthemen Klimaschutz, Mobilitätswende, Digitalisierung, Bildung, Forschung und Innovation. Damit konnte der – auch vom Rechnungshof anerkannten – Gefahr, angesichts der Krise zu wenig zu tun, und eine lang anhaltende Rezession zu riskieren, begegnet werden, und die aktuelle Krise dazu genutzt werden, die Zukunftsfähigkeit der Hamburger Wirtschaft voranzutreiben. Die Corona-Krise ist noch nicht überwunden; wir stehen heute in der vierten Welle, die uns wiederum vor große Herausforderungen stellt. Handlungsmaxime muss es daher sein, weiterhin sorgfältig mit den Notfallkreditermächtigungen umzugehen, und diese gezielt für zielführende Maßnahmen zur Bewältigung dieser historischen Krise einzusetzen.“