Nach der mittlerweile für rechtswidrig erklärten Hausdurchsuchung bei einer 17-Jährigen im nordrhein-westfälischen Menden kommen neue Details ans Licht. Innenminister Herbert Reul (CDU) sagte am Donnerstag in einer Sitzung des Landtags-Innenausschusses in Düsseldorf, es sei eine eindeutige „Befangenheit“ bei einem Polizeibeamten festgestellt worden, der zunächst auf eigene Faust und ohne offiziellen Auftrag in der Angelegenheit ermittelt hatte.
Im Rahmen dieser Ermittlungen sei sogar ein Antrag auf eine Funkzellenauswertung gestellt worden.
„Die ganze Geschichte wird immer verrückter“, sagte Christina Kampmann, innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW am Donnerstag. „Funkzellenauswertungen werden üblicherweise bei Straftaten von erheblicher Bedeutung beantragt – und nicht bei Schmierereien, auch wenn sie noch so geschmacklos sind“. Es dränge sich immer mehr der Eindruck auf, dass im Übereifer mächtig übers Ziel hinausgeschossen wurde, ohne auf Verhältnismäßigkeit und Rechtsstaatlichkeit zu achten.
Im Fall des zunächst auf eigene Faust ermittelnden Polizeibeamten, der selbst CDU-Lokalpolitiker ist, müsse man inzwischen möglicherweise sogar von „persönlichen Motivlagen“ ausgehen.
Anfang des Jahres hatten Polizeibeamte unter anderem den Wohnraum einer damals minderjährigen Juso-Politikerin durchsucht. Ihr wurde vorgeworfen, im Januar vor einem Wahlkampfauftritt des damaligen Unions-Kanzlerkandidaten Friedrich Merz Wände und Flächen am Veranstaltungsort im sauerländischen Menden beschmiert haben – mit Sprüchen wie „Geh weg, Fascho-Fritz“, „Hau ab Merz“ und „Ganz Menden hasst die CDU“, sowie einer Sympathiebekundung für die Antifa.
Genehmigt hatte den rechtswidrigen Durchsuchungsbeschluss ein Richter am Amtsgericht Arnsberg – wo Charlotte Merz, die Ehefrau des heutigen Bundeskanzlers, Direktorin ist.
Sie will davon aber nichts gewusst haben. Im August war der Durchsuchungsbeschluss vom Landgericht Arnsberg wieder kassiert worden. (dts Nachrichtenagentur)