Die 2. Große Jugendkammer sah es als erwiesen an, dass die Gruppe im September 2024 die Familie Erg. in ihrer Wohnung töten wollte, weil der Hauptangeklagte den Kontakt zwischen seiner Schwester und dem Sohn der Familie missbilligte.
Der Angeklagte E. erhielt wegen versuchten Mordes eine Jugendstrafe von 4 Jahren und 10 Monaten. Zwei weitere Beteiligte wurden wegen versuchten Totschlags zu 4 Jahren und 6 Monaten sowie 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Vier weitere Männer, darunter ein 21-Jähriger, der nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wurde, erhielten Strafen zwischen 2 Jahren und 6 Monaten und 2 Jahren und 7 Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Täter waren zur Tatzeit 19 bis 21 Jahre alt.
Laut Gericht überfiel die Gruppe die Familie am Abend des 9. September 2024 gegen 21:13 Uhr, maskiert und mit Messern, Schlagwerkzeugen und Pfefferspray bewaffnet.
Nur durch massive Gegenwehr der Familie und eine robuste Wohnungstür konnten schlimmere Verletzungen verhindert werden. Die Familienmitglieder erlitten starke Reizungen durch Pfefferspray. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dts Nachrichtenagentur)
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