Das Bundeskabinett hat am Mittwoch mehrere Gesetzentwürfe von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) beschlossen. Neben der Ermöglichung von Überkreuzspenden bei Nieren umfassen die Vorhaben auch eine Notfallreform sowie die Schaffung eines Bundesinstituts für Prävention und den Ausbau der Gematik zu einer Digitalagentur, wie das Ministerium mitteilte.
„Die Einigung auf einen Haushalt ermöglicht es der Bundesregierung, die Runderneuerung des Gesundheitswesens fortzusetzen“, sagte Lauterbach.
„Damit verbessern wir konkret die Sicherheit der Versorgung der Menschen: Zuallererst im Notfall sollen Sie schneller und besser behandelt werden. Die Prävention soll endlich gestärkt werden. Die Aufholjagd in der Digitalisierung soll weitergehen. Und wir machen sogenannte Überkreuzspenden von Organen möglich.“
Damit beweise die Ampel-Koalition ihre Fähigkeit, das Land zu modernisieren, so der Minister.
Dem Vorhaben zufolge sollen Nierenspenden künftig auch zwischen zwei unterschiedlichen Paaren überkreuz möglich sein. Damit wird ermöglicht, dass die Niere eines Spenders nicht nur an den Partner gehen kann, sondern an einen Empfänger eines zweiten Paares, das seinerseits eine Niere spendet (Überkreuzlebendspende).
Bei der Notfallreform stehen sogenannte „Akutleitstellen“, in denen Ärzte telefonisch oder per Video beraten, sowie Integrierte Notfallzentren (INZ) an Krankenhäusern, in denen Notdienstpraxen und Notaufnahmen eng zusammenarbeiten und künftig auch mit niedergelassenen Praxen kooperieren sollen, im Fokus.
Zudem werden mit einem Gesetzentwurf die Rahmenbedingungen für die Errichtung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) geschaffen. Das neue Bundesinstitut soll als selbstständige Bundesoberbehörde zum 1. Januar 2025 seine Arbeit aufnehmen und die Aufgaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und in Teilen des Robert-Koch-Instituts (RKI) übernehmen.
Außerdem soll die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (Gematik) zur Digitalagentur ausgebaut werden und damit künftig mehr Verantwortung für die Gesamtprozesse bei der Entwicklung der Digitalprodukte erhalten. Sie begleitet dann den Prozess von der Erstellung der Spezifikation, über die Ausschreibung von Entwicklung bzw. Betrieb der Komponenten, Dienste und Anwendungen bis hin zur Verpflichtung der Anbieter und Hersteller, Maßnahmen zur Störungsbeseitigung zu ergreifen. (dts Nachrichtenagentur)