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Köln: Neue Regelungen zum Einsatz von Unterhaltungsgeräten

Die Kranhäuser in Köln von der Severinsbrücke

Online-Service der Stadt Köln ermöglicht digitale Meldung bei Vergnügungssteuer

Die bürokratischen Erfordernisse einer Verwaltung sind nicht immer „vergnügungssteuerpflichtig“, der Betrieb von Spielgeräten ohne Gewinnmöglichkeiten (sogenannten Unterhaltungsgeräten) hingegen schon.

Für die Aufsteller*innen auf Kirmessen, Jahrmärkten und ähnlichen Veranstaltungen wird es ab sofort deutlich einfacher und bequemer, ihre Geräte an- bzw. abzumelden. Denn durch einen neuen Online-Service der Stadt im Bereich der Vergnügungssteuer können alle Angaben, die vom Steueramt im Zusammenhang mit der Aufstellung oder Außerbetriebnahme eines Gerätes benötigt werden, digital übermitteln werden. Damit können Papierdokumente und Postlaufzeiten zukünftig eingespart werden. Insbesondere für Aufsteller*innen von Unterhaltungsgeräten mit stetig wechselnden Orten stellt dies eine deutliche Erleichterung dar.

Der Online-Service im Bereich der Vergnügungssteuer ist ein Projekt des Steueramtes der Stadt Köln, das im Rahmen des Verwaltungsreformprozesses entwickelt und umgesetzt wurde. Den Startschuss bildete die Online-Anmeldung von Hunden, die bereits im letzten Jahr eingeführt wurde. Zusammen mit dem kürzlich produktiv gesetzten Online-Service im Bereich der Grundbesitzabgaben schließt das Steueramt hiermit das dritte Digitalisierungsprojekt erfolgreich ab.

Das Online-Formular für die Anmeldung oder Abmeldung von Unterhaltungsgeräten ist auf der Internetseite der Stadt Köln abrufbar: https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/20099/index.html

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