Im Kreis Recklinghausen und der Stadt Herne sollten Geflügelhalter sich auf eine mögliche Stallpflicht vorbereiten. Das teilte das Veterinäramt des Kreises mit, nachdem in Nordrhein-Westfalen vermehrt Geflügelpestfälle bei Wildvögeln und in einigen Geflügelbetrieben aufgetreten waren.
Geflügelhalter werden aufgefordert, Aufstallmöglichkeiten zu schaffen und Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden.
Futterstellen sollten für Wildvögel unzugänglich sein, und Tränken müssen mit Leitungswasser statt Oberflächenwasser betrieben werden. Der Kreis hat auf seiner Internetseite eine Checkliste zur Überprüfung der tierseuchenrechtlichen Anforderungen bereitgestellt.
Alle Geflügelhaltungen müssen beim Veterinäramt und der Tierseuchenkasse gemeldet werden, unabhängig von der Anzahl der Tiere. Wer seinen Bestand noch nicht angemeldet hat, muss dies umgehend nachholen. Zudem bittet das Veterinäramt um Meldung gehäufter Funde toter Wildvögel. (dts Nachrichtenagentur)