Home KriegKRIEGSFALL IN DEUTSCHLAND: 579 Bunker – doch KEINER ist einsatzbereit! Darf ich als Bürger überhaupt hinein?
KI-generierte Illustration eines unterirdischen Bunkers mit zwei erwachsenen Personen und der Schlagzeile „Wo soll ich im Ernstfall hin? Darf ich überhaupt in den Bunker?“

KRIEGSFALL IN DEUTSCHLAND: 579 Bunker – doch KEINER ist einsatzbereit! Darf ich als Bürger überhaupt hinein?

Deutschland verfügt noch über 579 öffentliche Schutzräume mit rund 478.000 Schutzplätzen. Doch die verbliebenen Anlagen sind derzeit weder funktions- noch einsatzbereit. Was bedeutet das für die Bevölkerung? Wo befindet sich ein Bunker in der Nähe, darf dort im Ernstfall jeder hinein – und wo sollen Menschen Schutz suchen, wenn kein offizieller Schutzraum erreichbar ist?

287 views

Stand: 28. August 2026 – Die Sicherheitslage in Europa hat sich seit dem russischen Angriff auf die Ukraine grundlegend verändert. Damit rückt auch ein Thema wieder in den Mittelpunkt, das in Deutschland über Jahrzehnte kaum noch eine Rolle spielte: der Schutz der Zivilbevölkerung im Falle eines militärischen Angriffs.

Wer heute im Internet nach „Bunker Deutschland“, „Bunker in der Nähe“ oder einer „aktive Bunker Deutschland Karte“ sucht, könnte erwarten, einfach den nächsten einsatzbereiten Schutzraum finden zu können.

Doch so einfach ist es derzeit nicht.

Bunker Deutschland: Wie viele öffentliche Schutzräume gibt es?

Nach Angaben des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) gibt es in Deutschland aktuell noch 579 öffentliche Schutzräume mit rund 478.000 Schutzplätzen.

Das Entscheidende steht jedoch direkt dahinter:

Diese noch dem Zivilschutz gewidmeten Anlagen sind laut BBK derzeit weder funktions- noch einsatzbereit.

Auch eine aktuelle Antwort der Bundesregierung vom Juli 2026 bestätigt diesen Status.

Damit bedeutet die Zahl von 579 vorhandenen Schutzräumen ausdrücklich nicht, dass Deutschland heute über 579 geöffnete und sofort nutzbare Bunker verfügt.

Darf ich als normaler Bürger überhaupt in einen Bunker?

Diese Frage ist weniger selbstverständlich, als sie zunächst klingt.

Das BBK erklärt zu den öffentlichen Schutzräumen, dass diese im sogenannten Belegungsfall grundsätzlich jedermann bis zur Erreichung der vorgesehenen Personenzahl zugänglich waren.

Öffentliche Schutzräume dienten also gerade dem Schutz der Bevölkerung und waren nicht ausschließlich für Politiker, Soldaten oder Behördenmitarbeiter vorgesehen.

Daraus ergibt sich allerdings kein allgemeines Recht, heute einen beliebigen ehemaligen Bunker zu betreten.

Viele Anlagen befinden sich nach Angaben des BBK im Eigentum von Städten, Gemeinden oder privaten Eigentümern. Zudem sind die verbliebenen öffentlichen Schutzräume aktuell nicht einsatzbereit.

Ob und welche Anlagen in einer konkreten Gefahrenlage geöffnet oder genutzt würden, richtet sich deshalb nach den Entscheidungen und Anweisungen der zuständigen Behörden.

Kann ich heute einfach zu einem ehemaligen Bunker fahren?

Nein.

Historische Bunker, ehemalige Schutzanlagen oder auf Karten verzeichnete Bauwerke sind nicht automatisch öffentlich zugänglich.

Verschlossene Anlagen und private Grundstücke dürfen nicht eigenmächtig betreten werden.

Eine im Internet gefundene historische Bunkeradresse ist deshalb keine verlässliche Empfehlung für einen Schutzort im Ernstfall.

Bei einer konkreten Gefahrenlage sollten Bürger die amtlichen Warnmeldungen und Handlungsempfehlungen beachten.

Bunker in der Nähe: Wo finde ich meinen nächsten Schutzraum?

Genau hier liegt derzeit eines der größten Probleme.

Eine bundesweit nutzbare öffentliche Karte, auf der Bürger den nächsten einsatzbereiten Schutzraum auswählen können, gibt es aktuell nicht.

Das BBK plant deshalb ein digitales Verzeichnis zugänglicher Zufluchtsorte. Auch eine entsprechende Beschilderung geeigneter Orte ist im Gespräch.

Welche Stelle dieses Verzeichnis künftig bereitstellen wird, steht nach Angaben des BBK noch nicht abschließend fest.

Wer derzeit nach einer „Bunker Deutschland Karte“ sucht, findet deshalb häufig historische Bunker, Museen oder ehemalige Schutzanlagen. Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, dass diese Orte bei einem aktuellen Notfall zur Verfügung stehen.

Aktive Bunker Deutschland Karte: Warum gibt es sie noch nicht?

Das heutige deutsche Schutzraumproblem hat historische Gründe.

Nach dem Ende des Kalten Krieges wurde der flächendeckende Schutzraumbau zunehmend als nicht mehr notwendig angesehen.

Im Jahr 2007 beschlossen Bund und Länder, das bisherige Schutzbaukonzept aufzugeben. Die funktionale Erhaltung öffentlicher Schutzräume wurde eingestellt und Anlagen wurden schrittweise aus der Zivilschutzbindung entlassen.

Nach Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine wurde diese Entwicklung gestoppt und der bauliche Bevölkerungsschutz erneut überprüft.

Von einst deutlich mehr öffentlichen Schutzräumen sind heute noch 579 dem Zivilschutz gewidmet.

579 Schutzräume für mehr als 80 Millionen Menschen

Selbst wenn alle vorhandenen öffentlichen Schutzräume sofort wieder voll einsatzbereit wären, würden die rund 478.000 Schutzplätze nur für einen kleinen Teil der Bevölkerung ausreichen.

Das neue deutsche Schutzraumkonzept setzt deshalb nicht ausschließlich auf klassische Bunker.

Eine wichtige Rolle sollen stattdessen schnell erreichbare Schutzmöglichkeiten in bereits vorhandenen Gebäuden spielen.

Was tun, wenn kein Bunker in der Nähe ist?

Das BBK gibt für bestimmte Gefahrenlagen konkrete Hinweise.

Bei Explosionen und Luftangriffen können massive Gebäude Schutz vor Druckwellen, Trümmern und Glassplittern bieten.

Nach Angaben des BBK sind beispielsweise folgende Orte grundsätzlich geeignet:

  • fensterlose Kellerräume,
  • innenliegende Treppenhäuser,
  • innenliegende Bäder oder Flure ohne Fenster,
  • öffentlich zugängliche Tiefgaragen,
  • U-Bahn-Stationen sowie
  • andere geeignete öffentlich zugängliche Gebäude.

Das BBK empfiehlt außerdem, möglichst viel Abstand zu Fenstern, Türen und offenen Eingängen zu halten.

Die 2-Wände-Regel: So erklärt das BBK den Schutz vor Explosionen

Eine besonders einfache Empfehlung des BBK ist die sogenannte 2-Wände-Regel.

Zwischen einer Person und dem Außenbereich sollten möglichst zwei Wände liegen.

Wird bei einer Explosion die äußere Wand eines Gebäudes beschädigt, kann eine weitere Wand vor Splittern und Trümmern zusätzlichen Schutz bieten.

Je weiter ein Raum im Inneren eines massiven Gebäudes liegt, desto besser kann der Schutz sein.

Weitere offizielle Hinweise veröffentlicht das BBK unter „Explosionen: Hier finden Sie Schutz“.

Ist mein Keller automatisch ein Schutzbunker?

Nein.

Ein gewöhnlicher Keller ist kein technisch ausgerüsteter öffentlicher Schutzraum.

Bei Explosionen kann ein fensterloser Keller laut BBK dennoch erheblichen Schutz bieten.

Das bedeutet allerdings nicht, dass ein Keller bei jeder Art von Gefahr der richtige Aufenthaltsort ist.

Bei Hochwasser, Starkregen oder Sturmfluten warnt das BBK beispielsweise ausdrücklich davor, Keller, Tiefgaragen oder U-Bahn-Stationen aufzusuchen.

Welche Schutzmaßnahme richtig ist, hängt immer von der jeweiligen Gefahr ab.

Deshalb sollten die konkreten amtlichen Warnungen und Handlungsempfehlungen beachtet werden.

Darf ich bei einem Angriff einfach in eine Tiefgarage gehen?

Bei Explosionen nennt das BBK öffentlich zugängliche Tiefgaragen ausdrücklich als mögliche Schutzorte.

Eine Tiefgarage ist dadurch jedoch nicht automatisch ein offizieller öffentlicher Schutzraum oder Bunker.

Auch hier gilt: Die konkrete Gefahrenlage entscheidet.

Bei einer Explosion kann eine unterirdische Lage Schutz bieten. Bei Hochwasser kann derselbe Ort lebensgefährlich werden.

Wer entscheidet im Ernstfall, wohin die Bevölkerung gehen soll?

Bei einer konkreten Gefahr verbreiten die zuständigen Behörden Warnmeldungen mit Handlungsempfehlungen.

Diese können beispielsweise über folgende Wege erfolgen:

  • Cell Broadcast auf Smartphones,
  • Warn-Apps wie NINA,
  • Sirenen,
  • Radio (Kurbelradio) und Fernsehen sowie
  • weitere behördliche Informationskanäle.

Die Empfehlungen werden an die jeweilige Gefahr angepasst.

Deshalb kann es beispielsweise bei einer Explosion richtig sein, einen Keller aufzusuchen, während bei Hochwasser genau das Gegenteil gelten kann.

Was passiert, wenn Mobilfunk und Internet ausfallen?

Bei länger anhaltenden Stromausfällen können Mobilfunk, Internet und Warn-Apps zeitweise nicht mehr verfügbar sein.

Das BBK empfiehlt deshalb, zusätzlich ein batteriebetriebenes Radio oder Kurbelradio bereitzuhalten.

So können auch bei einem Stromausfall weiterhin Rundfunkmeldungen und Informationen der Behörden empfangen werden.

Auch eine geladene Powerbank nennt das BBK als sinnvolle Vorsorgemaßnahme.

Die entsprechenden Hinweise finden sich auf der offiziellen BBK-Seite „Vorsorge und Handeln bei Stromausfall“.

Werbung: Kurbelradio für die persönliche Notfallvorsorge

Werbung / Affiliate-Link

Wer die Empfehlung des BBK umsetzen möchte, kann beispielsweise ein stromunabhängig nutzbares Kurbelradio in die persönliche Notfallausrüstung aufnehmen.

Das von City-News verlinkte Modell wird über Amazon angeboten. Angaben zu Ausstattung, Akkukapazität, Empfangsbereichen und weiteren technischen Eigenschaften stammen vom jeweiligen Hersteller beziehungsweise Anbieter und sollten vor dem Kauf auf der aktuellen Produktseite geprüft werden.

Das BBK empfiehlt allgemein Batterie- oder Kurbelradios für die Notfallvorsorge. Das Bundesamt spricht keine Empfehlung für das hier verlinkte konkrete Produkt oder dessen Hersteller aus.

Kurbelradio zur Notfallvorsorge mit Antenne, Solarpanel, Handkurbel und USB-Anschlüssen

Kurbelradio zur Notfallvorsorge bei Strom- und Netzausfällen. *Werbung / Affiliate-Link

* Affiliate-Link. Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen. Für Käufer entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.

Wie viele aktive Bunker gibt es in Deutschland?

Hier muss zwischen vorhanden und einsatzbereit unterschieden werden.

Aktuell sind noch 579 öffentliche Schutzräume dem Zivilschutz gewidmet.

Diese Anlagen sind nach Angaben des BBK jedoch derzeit weder funktions- noch einsatzbereit.

Die häufig gesuchte Frage nach der Zahl „aktiver Bunker in Deutschland“ lässt sich deshalb nicht einfach mit 579 beantworten.

579 ist die Zahl der noch formal dem Zivilschutz gewidmeten öffentlichen Schutzräume – nicht die Zahl sofort nutzbarer Bunker.

Werden Familien, Kinder oder ältere Menschen bevorzugt?

Das BBK beschreibt die früheren öffentlichen Schutzraumanlagen so, dass diese im Belegungsfall grundsätzlich jedermann bis zum Erreichen der vorgesehenen Kapazität zugänglich waren.

Eine daraus ableitbare allgemeine heutige bundesweite Regel wie „Familien zuerst“, „Kinder zuerst“ oder „bestimmte Berufsgruppen zuerst“ ist auf den aktuellen Informationsseiten des BBK nicht ausgewiesen.

Wie die Belegung einer künftig aktivierten Anlage konkret organisiert würde, wäre von der jeweiligen Einsatzplanung und den behördlichen Vorgaben abhängig.

Sind öffentliche Bunker nur für Politiker und Soldaten?

Nein.

Öffentliche Schutzräume sind ihrem Zweck nach für den Schutz der Bevölkerung vorgesehen.

Daneben können gesonderte Schutz- und Funktionsräume für staatliche Einrichtungen, Einsatzkräfte oder andere besonders wichtige Bereiche existieren. Diese sind jedoch nicht mit den öffentlichen Schutzräumen für die Bevölkerung gleichzusetzen.

Darf ich einen privaten Bunker betreten?

Ein privater oder verschlossener Bunker wird durch eine Notlage nicht automatisch zu einem frei zugänglichen öffentlichen Schutzraum.

Private Grundstücke und geschlossene Anlagen sollten deshalb nicht eigenmächtig betreten oder geöffnet werden.

Im Ernstfall sind öffentlich zugängliche Schutzmöglichkeiten und die Anweisungen der Behörden maßgeblich.

Gibt es bald eine Bunker-Karte für Deutschland?

Das BBK plant ein digitales Verzeichnis, in dem zugängliche Zufluchtsorte dargestellt werden sollen.

Dabei geht es nicht ausschließlich um klassische Bunker.

Auch schnell erreichbare Schutzorte wie geeignete Keller, Tiefgaragen, Tunnel oder massive öffentliche Gebäude können Bestandteil eines modernen Schutzraumkonzeptes werden.

Eine bundesweite Karte mit aktuell einsatzbereiten Schutzräumen steht Bürgern derzeit jedoch noch nicht zur Verfügung.

Was kann jeder Bürger schon heute tun?

Es geht nicht darum, aus Angst den nächsten historischen Bunker zu suchen.

Sinnvoller ist es, die eigene Umgebung einmal nüchtern zu betrachten:

  • Wo befindet sich im eigenen Gebäude ein innenliegender Raum?
  • Gibt es einen fensterlosen Keller?
  • Welche Räume liegen möglichst weit von Fenstern entfernt?
  • Ist die Warn-App NINA installiert?
  • Funktioniert Cell Broadcast auf dem eigenen Smartphone?
  • Sind Taschenlampe und Powerbank vorhanden?
  • Gibt es ein Batterie- oder Kurbelradio?
  • Sind wichtige Medikamente und Dokumente schnell erreichbar?

Dabei sollte immer berücksichtigt werden, dass unterschiedliche Gefahren unterschiedliche Schutzmaßnahmen erfordern.

Fazit: Darf ich in einen Bunker – und wo soll ich wirklich Schutz suchen?

Öffentliche Schutzräume dienen grundsätzlich dem Schutz der Bevölkerung.

Das BBK erklärt, dass die Anlagen im sogenannten Belegungsfall grundsätzlich jedermann bis zur vorgesehenen Kapazitätsgrenze zugänglich waren.

Daraus folgt jedoch kein allgemeines Recht, heute ehemalige, private oder verschlossene Bunker zu betreten.

Das eigentliche Problem ist ohnehin ein anderes:

Die noch vorhandenen 579 öffentlichen Schutzräume mit rund 478.000 Plätzen sind derzeit nicht funktions- und einsatzbereit.

Für die meisten Menschen dürfte deshalb im Ernstfall nicht der historische Bunker mehrere Kilometer entfernt entscheidend sein.

Viel wichtiger könnte ein schnell erreichbarer, geeigneter Schutzort im eigenen Gebäude oder in unmittelbarer Umgebung sein.

Bei Explosionen nennt das BBK beispielsweise fensterlose Keller, innenliegende Räume, Tiefgaragen oder U-Bahn-Stationen als mögliche Schutzorte.

Welche Maßnahme im konkreten Notfall richtig ist, hängt jedoch immer von der Art der Gefahr ab. Amtliche Warnungen und Anweisungen der zuständigen Behörden sollten deshalb beachtet werden.

Quellen

Hinweis der Redaktion: Dieser Beitrag fasst öffentlich zugängliche Informationen zum Bevölkerungsschutz zusammen. Er ersetzt keine behördliche Warnung oder individuelle Rechtsberatung. In einer konkreten Gefahrenlage sind die jeweils aktuellen Hinweise und Anweisungen der zuständigen Behörden maßgeblich.

Focus Mode