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Kündigung einer Universitätsprofessorin in Bonn bestätigt

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Das Landesarbeitsgericht Köln hat die Berufung einer Universitätsprofessorin aus Bonn gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts Bonn zurückgewiesen. Damit wurde die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch die beklagte Universität zum 31. März als sozial gerechtfertigt und wirksam bestätigt.

Die Kammer stellte fest, dass die Klägerin im Rahmen des Bewerbungsverfahrens verpflichtet war, wahrheitsgemäße Angaben zu ihrer Eignung für die ausgeschriebene Stelle zu machen.

Das Gericht entschied, dass die Professorin durch die Vorlage einer Veröffentlichung, die Plagiate enthielt, ihre Pflichten verletzt hat. Die Kammer war überzeugt, dass die Klägerin zumindest billigend in Kauf genommen hat, dass das Werk nicht den wissenschaftlichen Standards genügte. Die Anzahl der nicht ausreichend gekennzeichneten Übernahmen aus anderen Publikationen habe dies belegt.

Die Klägerin konnte sich nicht darauf berufen, dass sie ihre Publikationen nur zur Prüfung durch die Berufskommission vorgelegt habe. Das Gericht stellte klar, dass die Einhaltung wissenschaftlicher Standards eine zentrale Anforderung an das Berufsbild einer Hochschullehrerin darstellt.

Verstöße gegen diese Standards wie im Fall der Klägerin rechtfertigen eine Kündigung, auch ohne vorherige Abmahnung. (dts Nachrichtenagentur)

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