Das Kultusministerium des Landes hat Klarstellungen zum Potenzialtest für den Übergang auf weiterführende Schulen veröffentlicht. Es reagiert damit auf eine Berichterstattung zu einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe.
Das Ministerium betont, dass alle bisherigen Gerichtsverfahren zum Übergangsverfahren zugunsten des Landes ausgegangen seien.
In dem aktuellen Verfahren habe sich das Gericht lediglich mit der Frage beschäftigt, ob die Bestehensgrenze für den Potenzialtest in einem Gesetz oder einer Rechtsverordnung hätte geregelt werden müssen. Das Ministerium teilt diese Einschätzung nicht. Die Anmeldungen von Schülern, die den Test bestanden haben, behalten demnach ihre Gültigkeit.
Das Kultusministerium will mit der Stellungnahme Verunsicherungen bei Eltern und Schülern entgegenwirken. Der Potenzialtest selbst sei durch die Gerichtsentscheidung nicht in Frage gestellt worden, teilte das Ministerium mit. (dts Nachrichtenagentur)