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Landesarbeitsgericht kippt Kündigung von Handball-Assistenztrainer

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat die Kündigung eines Assistenztrainers eines Handball-Bundesligisten für unwirksam erklärt. Die sogenannte Ligaklausel im Vertrag sei nicht rechtsgültig, teilte das Gericht am Freitag mit.

Demnach hätte das Arbeitsverhältnis automatisch enden sollen, falls der Verein in die 2. Liga absteigt.

Der Vertrag war nur von einem von zwei Geschäftsführern der Vereins-GmbH unterschrieben worden. Das Gericht sah darin einen Formfehler, der die gesamte Klausel unwirksam macht. Zudem äußerten die Richter Zweifel, ob ein solcher Automatismus für einen Trainerjob überhaupt zulässig wäre.

Der Kläger war nach dem Abstieg der Mannschaft im Sommer 2024 entlassen worden. Das Gericht verurteilte den Verein zur Zahlung von Gehaltsnachzahlungen.

Die Revision wurde zugelassen, das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig. (dts Nachrichtenagentur)

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