Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf verhandelt am Freitag über die Wirksamkeit einer Ligaklausel im Vertrag eines Assistenztrainers eines Handball-Bundesligisten. Das teilte das Gericht am Dienstag mit.
Der Kläger bestreitet, dass sein Arbeitsverhältnis durch den Abstieg der Mannschaft in die 2. Bundesliga automatisch endete.
In dem Vertrag war festgehalten, dass dieser nur für die 1. Bundesliga Gültigkeit besitzt und bei Abstieg endet. Das Arbeitsgericht Solingen hatte die Klausel bereits für unwirksam erklärt, da sie weder sachlich begründet noch hinreichend bestimmt sei. Der Assistenztrainer fordert zudem rund 58.700 Euro an ausstehendem Lohn.
Die Beklagte, eine GmbH als Dienstleisterin des Vereins, hält dagegen an der Wirksamkeit der Klausel fest und hat Berufung eingelegt. Der Fall ähnelt einem bereits anhängigen Verfahren zur Ligaklausel des Cheftrainers derselben Mannschaft, über den am 27. Mai entschieden wird. (dts Nachrichtenagentur)