Das Landgericht Arnsberg hat mit Beschluss vom 01.08 einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Arnsberg gegen eine 17-jährige SPD-Politikerin für rechtswidrig erklärt. Die Durchsuchung hatte am 1. April dieses Jahres stattgefunden und stand im Zusammenhang mit Parolen auf Wänden und Wahlplakaten während einer Wahlkampfveranstaltung von Bundeskanzler Friedrich Merz in Fröndenberg, teilte das Gericht am Montag mit.
Die 2. Große Jugendkammer des Landgerichts begründete ihre Entscheidung damit, dass kein Anfangsverdacht vorgelegen habe.
Die Personenbeschreibung durch Zeugen sei zu vage gewesen und anonyme Angaben hätten keinerlei Anknüpfungstatsachen geboten. Zudem begegne es rechtsstaatlichen Bedenken, dass der Antrag der Staatsanwaltschaft nicht aktenkundig gemacht worden sei.
Das Amtsgericht Arnsberg wird von Charlotte Merz geleitet, der Ehefrau des Bundeskanzlers. Sie hatte nach Angaben des Landgerichts erst am 1. September von dem Ermittlungsverfahren und dem Durchsuchungsbeschluss Kenntnis erlangt. Die anonymisierten Beschlüsse werden in die Rechtsprechungsdatenbank des Landes eingestellt. (dts Nachrichtenagentur)