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Landgericht Köln untersagt irreführende Preisbewerbung bei Lebensmitteln

Das Landgericht Köln hat eine bestimmte Form der Preisbewerbung von Lebensmitteln als irreführend untersagt. Die 4. Handelskammer des Gerichts urteilte, dass die Angabe einer prozentualen Preisermäßigung und eines gestrichenen Preises unzulässig ist, wenn sie sich nicht auf den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage bezieht, sondern auf eine unverbindliche Preisempfehlung (UVP).

Dies teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Im konkreten Fall hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen einen Lebensmitteldiscounter geklagt. Das Gericht sah in der Werbung für ein Joghurtprodukt eine Irreführung, da die Kombination aus Streichpreis und Prozentangabe den Eindruck einer Preisreduktion erwecke, obwohl nur die UVP genannt wurde. Die Kennzeichnung ‚UVP‘ sei zu klein gedruckt gewesen, um Verbraucher deutlich darauf hinzuweisen. (dts Nachrichtenagentur)

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