Der nordrhein-westfälische Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) hat die schwarz-grüne Landesregierung dazu aufgefordert, ein grundsätzliches Verbot kommunaler Verpackungssteuern gesetzlich zu verankern. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Falle einer solchen kommunalen Steuer auf Einwegverpackungen der Stadt Tübingen recht gegeben.
Dort hatte die Steuer zu einem stärkerem Angebot von Mehrweg-Verpackungen geführt.
„Verpackungssteuern sind nicht nur ineffektiv in ihrer ökologischen Wirkung, sie bedeuten vor allen Dingen ein Mehr an Bürokratie, während landauf, landab weniger Bürokratie gefordert wird“, sagte Patrick Rothkopf, Präsident von Dehoga NRW, der „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe). „Zusätzliche Bürokratie entsteht bei den Kommunen wie den Betrieben und sie belastet gerade kleine und mittelständische Unternehmen, die ohnehin mit hohen Kosten und Fachkräftemangel zu kämpfen haben.“
Rothkopf zufolge könne allein die Abgrenzung, welche Verpackung zu welchem Zweck rechtlich unter die Steuer fallen darf und welche nicht, in der Praxis zu komplexen, unpraktischen und damit auch justiziablen Handlungsanweisungen führen. Zudem befürchtet der Hotel- und Gaststättenverband, dass durch die Verpackungssteuer erhöhte Preise zu geringeren Umsätzen in betroffenen Unternehmen führen, vor allen Dingen bei kostensensiblen Gästegruppen.
Rückendeckung kommt aus der Opposition. „Ein Flickenteppich kommunaler Verpackungssteuern schadet dem Wirtschaftsstandort NRW und schafft rechtliche Unsicherheit für Gastronomie und Handel“, sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dietmar Brockes, der „Rheinischen Post“.
Er nannte den Vorstoß des Dehoga nachvollziehbar. (dts Nachrichtenagentur)