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NRW verzeichnet 47.040 Hilfen für Blinde und Gehörlose

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Im Jahr 2024 haben in Nordrhein-Westfalen 47.040 Menschen Leistungen nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose erhalten. Dies teilte der Landesbetrieb IT.NRW als Statistisches Landesamt anlässlich des Tags des weißen Stocks mit.

Die häufigste Hilfeleistung war das Blindengeld, das 26.514 Leistungsbeziehenden gewährt wurde. Blinde Menschen haben in Nordrhein-Westfalen Anspruch auf Blindengeld, um die durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen auszugleichen.

Die Zahl der Menschen, die Blindengeld und Hilfe für hochgradig Sehbehinderte beziehen, ist jedoch rückläufig. 2024 erhielten 2,3 % weniger Menschen Blindengeld im Vergleich zum Vorjahr. Auch die Hilfe für hochgradig Sehbehinderte wurde von 7.998 Personen in Anspruch genommen, was einem Rückgang von 4,7 % gegenüber 2023 entspricht. Eine mögliche Ursache für diesen Rückgang könnte in einer verbesserten augenärztlichen Versorgung liegen.

Im Gegensatz dazu ist die Zahl der Personen, die Hilfe für Gehörlose erhalten, leicht gestiegen. 2024 erhielten 13.265 Personen diese Leistung, was einem Anstieg von 1,0 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Die Nettoausgaben für Hilfen für Blinde und Gehörlose beliefen sich insgesamt auf 154,2 Millionen Euro und lagen damit um 0,3 % unter dem Vorjahreswert. (dts Nachrichtenagentur)

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