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Nur acht Prozent der Ukraine-Flüchtlinge mit Aufenthaltsgenehmigung

Erst acht Prozent aller in Deutschland registrierten Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine haben Anfang Juni über eine Aufenthaltsgenehmigung verfügt – das waren 65.196 von knapp 819.000 Personen. Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine schriftliche Frage der Linken-Abgeordneten Clara Bünger hervor, über die die „Neue Osnabrücker Zeitung“ (Donnerstagausgabe) berichtet.

Als Grund nannte die Abgeordnete die aufwendigen bürokratischen Prozeduren wie die Registrierung und Aufenthaltserteilung. So dauere es mehrere Wochen, bis die Bundesdruckerei eine elektronische Aufenthaltserlaubnis erstelle. Auch die erkennungsdienstliche Behandlung der Geflüchteten benötige viel Zeit. Gut 30 Prozent der Geflüchteten aus der Ukraine verfügen über eine sogenannte Fiktionsbescheinigung, eine Art vorläufige Aufenthaltsbescheinigung. Knapp ein weiteres Drittel hat einen Antrag gestellt, was aber noch nicht offiziell bescheinigt wurde. Hinzu kommen weitere gut 30 Prozent, die (bislang) keine staatlichen Leistungen und keinen Aufenthaltstitel beantragt haben. Geflüchtete aus der Ukraine können visumfrei in die EU einreisen und sich auch ohne Antrag zumindest bis Ende August legal in Deutschland aufhalten. Die fluchtpolitische Sprecherin der Linken, Clara Bünger, kritisierte die viel zu langsame Bearbeitung: „Deutschland erweist sich mal wieder als ein Hort der Bürokratie, zulasten der Geflüchteten.“ Dies sei ein Problem für die Integration: „Das erschwert die Partizipation der Betroffenen, denn nur Menschen mit diesen Papieren können sich an die Jobcenter wenden und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten.“ Die Zahlen des Innenministeriums zeigen den Stand vom 1. Juni. Zu diesem Zeitpunkt waren rund 819.000 ukrainische Flüchtlinge in Deutschland registriert. Inzwischen ist die Zahl laut Bundesinnenministerium auf 850.000 gestiegen. (dts Nachrichtenagentur)

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