Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat den Bebauungsplan für ein Krematorium in Ochtrup bestätigt. Damit ist die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung der Anlage am Rand eines bestehenden Industriegebiets geschaffen, teilte das Gericht mit.
Zwei Normenkontrollanträge eines benachbarten Gewerbebetriebs und einer Anwohnerin wurden abgelehnt.
In der Urteilsbegründung führte das Gericht aus, dass die Festsetzung eines Sondergebiets für das Krematorium rechtmäßig sei. Die Stadt habe bei der Standortwahl sowohl den Schutz des Bestattungsvorgangs als auch die Interessen der Umgebung berücksichtigt. Das Grundstück grenze an den Außenbereich und eine Waldfläche an und solle durch Hecken und Bäume eingefasst werden.
Lärmbeeinträchtigungen durch benachbarte Gewerbebetriebe stünden der Festsetzung nicht entgegen, da der Einäscherungsvorgang im Gebäudeinneren stattfinde. Der Anblick von Leichenwagen oder Schornsteinen begründe keine Unzumutbarkeit für die Nachbarschaft in einem Industriegebiet, so das Gericht.
Eine Revision wurde nicht zugelassen, dagegen kann jedoch Beschwerde eingelegt werden. (dts Nachrichtenagentur)