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OLG Hamm weist Berufung von peruanischem Bergführer gegen RWE ab

Das Oberlandesgericht Hamm hat im Prozess um Klimafolgeschäden die Berufung eines peruanischen Bergführers gegen den Energiekonzern RWE zurückgewiesen. Das Gericht teilte am Mittwoch mit, dass zwar grundsätzlich ein Anspruch auf Schutz vor Klimafolgeschäden bestehen könne, im konkreten Fall aber keine ausreichende Gefahr für das Grundstück des Klägers nachgewiesen worden sei.

In der Urteilsbegründung hieß es, dass die Wahrscheinlichkeit einer Überschwemmung des Grundstücks innerhalb der nächsten 30 Jahre bei nur etwa einem Prozent liege.

Zudem wären die Auswirkungen einer möglichen Flutwelle mit wenigen Zentimetern Höhe und geringer Fließgeschwindigkeit zu vernachlässigen. Das Gericht folgte damit der Einschätzung eines Sachverständigen, der eine konkrete Gefahrenanalyse vorgenommen hatte.

Der Kläger hatte RWE für mögliche Schäden durch die Gletscherschmelze in den peruanischen Anden verantwortlich gemacht. Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass die tatsächliche Gefahr noch geringer sei als angenommen, da mehrere Faktoren zugunsten des Klägers überschätzt worden waren. Das Urteil ist rechtskräftig, eine Revision wurde nicht zugelassen. (dts Nachrichtenagentur)

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