Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass Produkte ohne Leder nicht mit dem Begriff „Apfelleder“ beworben werden dürfen. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit.
Hintergrund ist eine Klage eines Verbands der ledererzeugenden Industrie gegen einen Online-Händler, der vegane Hundehalsbänder als „Apfelleder“ anpries.
Das Gericht sah in der Bezeichnung eine Irreführung der Verbraucher, da der Begriff „Leder“ allgemein für tierische Produkte stehe. Der Zusatz „Apfel-“ reiche nicht aus, um klar auf ein künstliches Material hinzuweisen. Zudem gebe es bereits pflanzlich gegerbte Lederprodukte wie „Olivenleder“, was die Verwechslungsgefahr erhöhe.
Die Entscheidung fiel im Eilverfahren und ist vorläufig. Beide Parteien können den Streit nun im Hauptsacheverfahren weiter verfolgen. (dts Nachrichtenagentur)