Das Oberverwaltungsgericht Münster hat im Eilverfahren entschieden, dass eine Substitutionspraxis in der Poppelsdorfer Allee ihren Betrieb vorerst fortsetzen darf. Damit wurde der Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts aufgehoben, das die Erweiterung der Praxis zunächst gestoppt hatte.
Wie die Stadt Bonn mitteilte, bewertete das OVG die Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren als offen.
Das Gericht sah keinen Grund, den Betrieb der Praxis bis zum Abschluss des Verfahrens zu unterbinden, da sie einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsfürsorge in der Stadt leiste.
Die endgültige Entscheidung über die Zulässigkeit der Praxis steht noch aus. Die Baugenehmigung vom 6. Januar dieses Jahres kann der Betreiber jedoch zunächst wieder uneingeschränkt nutzen. (dts Nachrichtenagentur)