Das Oberverwaltungsgericht NRW verhandelt am 6. Mai über zwei Fälle von Hundehaltungsverboten in Solingen und Aachen. In Solingen geht es um einen Hund, den die Stadt als gefährlich eingestuft und dessen Haltung untersagt hat.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte die Klage der Halterin zunächst stattgegeben, wogegen die Stadt Solingen Berufung eingelegt hat.
In Aachen wird über einen deutschen Schäferhund verhandelt, dessen Haltung die Stadt aufgrund mehrerer Vorfälle untersagt hatte. Das Verwaltungsgericht Aachen hielt diese Maßnahme für unverhältnismäßig. Das Oberverwaltungsgericht hat die Berufung gegen dieses Urteil zugelassen.
Beide Verhandlungen finden am 6. Mai im Sitzungssaal II des Oberverwaltungsgerichts in Münster statt. (dts Nachrichtenagentur)