Gesundheit

Pflegebevollmächtigte will Sonder-Parkrecht für Pflegedienste

Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Claudia Moll (SPD), fordert ein bundesweites Sonderparkrecht für ambulante Pflegedienste, um die derzeit äußerst angespannte Versorgungslage für pflegebedürftige Menschen zu verbessern. „Kaum zu glauben – aber wahr: Pflegedienste lehnen Kunden ab, wenn sie in einer Region wohnen, wo man nicht parken kann“, heißt es in einem Zwölf-Punkte-Plan der Pflegebevollmächtigten, der am Montag veröffentlicht werden soll und über den das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Montagsausgaben) berichtet.

Schon heute könnten die Kommunen besondere Parkzonen oder Gebührenausnahmen erteilen, so Moll. „Das muss großzügiger gehandhabt werden. Wir brauchen einheitliche Sonderparkrechte für Pflegedienste“, verlangt sie in dem Papier mit dem Titel „Entbürokratisierung und Effizienzsteigerung in der ambulanten Pflege – jetzt“. Es gehe nicht darum, das Rad neu zu erfinden, sondern unsinnige Dinge abzustellen, so die Pflegebevollmächtigte.

„Es ist doch Wahnsinn, wenn beispielsweise fünf verschiedene Pflegedienste das gleiche Wohnhaus anfahren“, so die SPD-Politikerin. Konkret schlägt sie neue Kooperationsmöglichkeiten für Pflegedienste vor, um Fahrzeiten zu reduzieren und Touren effizienter zu machen; zugleich regt sie einen effizienteren Einsatz des Pflegepersonals an. Das Fachpersonal müsse nicht alle Aufgaben übernehmen, Assistenz- und Hilfskräfte seien für bestimmte Bereiche ebenfalls gut qualifizierte Pflegekräfte. Moll schlägt zudem mehr Kompetenzen für das Pflegefachpersonal durch eine Einschränkung des sogenannten Arztvorbehalts vor: So müsse es für Pflegefachkräfte möglich sein, bestimmte Medikamente eigenverantwortlich zu geben oder Folge-Verordnungen für häusliche Krankenpflegeleistungen auszustellen.

Moll macht sich zudem dafür stark, die Pflegebedürftigen und deren Angehörige zu entlasten. Dazu fordert sie, dass analog zu Regelungen in der gesetzlichen Krankenversicherung auch in der Pflege ein Antrag auf Hilfsleistungen dann als genehmigt gilt, wenn er nicht innerhalb von drei Wochen von den Pflegekassen bearbeitet wurde. (dts Nachrichtenagentur)

Vorheriger ArtikelNächster Artikel